Anlagevermögen oder Handelsware? Bitte um Hilfe!!!

  • Guten Morgen liebe Mein-Büro-2009-Mitbenutzer,


    wir haben einen kleinen Ton- und Lichtverleih. Wir verkaufen, vermieten, neues und gebrauchtes Showequipment.


    Wenn wir zum Beispiel einen Showlaser kaufen, um ihn bei uns im Sortiment aufzunehmen, der ausschließlich nur zum Verleih gedacht ist. Buche ich diese Anschaffung dann als "normalen" Einkauf von RHB-stoffen und Handelwaren oder als Anlagevermögen vielleicht sogar mit Abschreibung für Abnutzung?


    Gruß


    Gebhardt

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