Meisterbafög für Weiterbildung

  • Guten Tag,


    sitze gerade über meiner Steuererklärung, diese mache ich mit em Programm t@x 2009. Als ich die Kosten meiner Weiterbildung zum Fachkaufmann aufschlüssel, ist am Ende noch eine Angabe zu tätigen.


    "Steuerfreie Arbeitgebererstattungen und übrige Erstattungen / Zuschüsse"


    muss / soll ich da meine vom Freistaat Sachsen erhaltene Meister-Förderung angeben und wenn, in voller Höhe (also das was ich im Jahr 2008 erhalten habe) ?


    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

  • Hallo Stephan,


    lass meine Steuersachen zwar immer über einen Berater laufen, der hat aber zu meiner Zeit des Studiums (2 Jahre her) nie nach dem Meisterbafögeinkommen gefragt.
    Denke also demnach, musst Du dort nix eintragen.