Photovoltaikanlage Selbstnutzung

  • Hallo,



    dies ist mein erstes Posting. Deswegen möchte ich mich kurz vorstellen.


    Ich heiße Thorsten und betreibe seit Feb. 2009 eine Photovoltaikanlage (8kWp). Ich nutze den Strom teilweise selber. Dies ist lt. dem neuen EEG Gesetz 2009 möglich. Der selbstverbrauchte Strom wird mit 0,2501 € vergütet. Die "Überproduktion" wird 2009 mit 0,4301€ vergütet.


    Nun war es bis vor ein paar Tagen noch nicht wirklich geregelt wie die Selbstnutzung steuerlich (Ust und EkSt) zu behandeln ist. Am 2.4.2009 hat aber der Bundesfinanzminister eine Novelle ausgegeben, wo dies nun geregelt ist.


    Nun komme ich auch schon zu meiner Frage:


    Ich bin kein Buchhalter und nutze das Wiso Sparbuch als hilfe für meine USt-Voranmeldung und die EÜR. Deswegen vergebt mir vielleicht laienhaft gestellte Fragen.


    Also:


    ich produziere z.B. 500kWh im Monat, davon verbrauche ich 200kWh selber. Ich muss jeden Monat eine Rechnung an die Stadtwerke stellen. Die sieht dann nach der Novelle so aus:


    500kWh * 0,4301€ (Einspeisevergütung)= 215,05€


    500kWh * 0,4301 * 19% USt= 40,86€


    200kWh (Selbstverbrauch) *0,2501 (Einspeisev. Selbstverbrauch)= 50,02€


    200kWh * 0,4301 *19% USt = 16,34€


    Das ist unten die USt von 0,4301€ genommen habe ist kein Tippfehler! Dadurch wird gewährleistet, das das FA von dem kompletten Strom die USt erhält. So ist es in der Novelle gewollt.


    Für die USt ist es ja nun kein Problem. D.h. wenn ich den Rechnungsbetrag inkl. USt von den Stadtwerke überwiesen bekomme, buche ich doch einmal "Warenverkauf" und einmal UST 19%. Ich weiß nun nicht die genaue Kontobezeichnug ;)


    Nur wie ist es nun mit dem EIgenverbrauch in der EÜR.


    Ich muss ja meine selbstgenutzen Strom als Geldwerten Vorteil angeben. Welcher Betrag wird da genommen? Der aktuelle Stromtarif von meinen Stadtwerken? Der günstigste Tarif in Deutschland?


    In die EÜR kommt dann: 215,05€ + 50,02€ + Stromtarif Eigenverbrauch (200kWhx X) Wie buche ist denn sowas, das es in der EÜR richtig dargestellt wird?


    Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken?!?


    Gruß


    Thorsten