Ich habe zu dem Thema zwar hier schon einiges gefunden, es aber irgendwie noch nicht vollständig verstanden: Auf der einen Seite kann - auch bei Zusammenveranlagung
- der Ehepartner seine Werbungskosten nur gegen eigene Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit rechnen aber an anderer Stelle habe ich auch
die Information gefunden, dass die "negativen Einkünfte" (Werbungskosten) des Ehepartners auch gegen Einkünfte des anderen gerechnet werden können. Was stimmt denn nun? Gilt dies nicht für Werbungskosten bei Löhnen und Gehältern sondern nur Zinseinnahmen? Dürfen die Werbungskosten nicht in einem direkten Verhältnis zu Einkünften stehen?
Konkret geht es um Ausgaben für eine Fortbildung (quasi Zweitstudium, also keine Ausbildung), diese könnte man wohl auch als vorweggenommene Werbungskosten betrachten, allerdings habe ich noch nicht rausgefunden, wie man das in der Steuersoftware eingibt - vermutlich einfach erst in dem Jahr, wo man Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat.
Vorab schon mal vielen Dank für jedwede Hinweise!