Wie verbuche ich GWG bis 150 € und wo müssen sie in der Anlage EÜR bzw.im Anlageverzeichnis
eingetragen werden.
Buchung der Abschreibung von GWG bis 150,00 €
- caheta
- Erledigt
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Wenn Du ein GWG bis 150Euro hast kannst Du es in voller Höhe im Anschaffungsjahr steuermindernd als Betriebsausgabe geltend machen.
Im Gegensatz zu den Wirtschaftsgütern für die eine Poolabschreibung vorgenommen werden muss, besteht für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 € keine Dokumentationspflicht. Somit muss kein separates Anlagenverzeichnis geführt werden. -
Wenn Du ein GWG bis 150Euro hast kannst Du es in voller Höhe im Anschaffungsjahr steuermindernd als Betriebsausgabe geltend machen.
Im Gegensatz zu den Wirtschaftsgütern für die eine Poolabschreibung vorgenommen werden muss, besteht für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 € keine Dokumentationspflicht. Somit muss kein separates Anlagenverzeichnis geführt werden.
§ 6 Abs. 2 EStG: Nach dem 31.12.07 angeschaffte/eingelegte Wiftschaftsgüter, deren Wert € 150 nicht übersteigt, SIND im Jhar der Anschaffung/Einlage vollständig abzuschreiben. D.h. aus dem früheren Sofortabschreibungswahlrecht iste eine Abschreibungspflicht geworden.So steht es zumindest wortwörtlich in den "Steuertipps" der Akademischen Arbeitsgemeinschaft (Kapital 6a 6 (14).
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Zitat
§ 6 Abs. 2 EStG: Nach dem 31.12.07 angeschaffte/eingelegte Wiftschaftsgüter, deren Wert € 150 nicht übersteigt, SIND im Jhar der Anschaffung/Einlage vollständig abzuschreiben. D.h. aus dem früheren Sofortabschreibungswahlrecht iste eine Abschreibungspflicht geworden.
So steht es zumindest wortwörtlich in den "Steuertipps" der Akademischen Arbeitsgemeinschaft (Kapital 6a 6 (14).
Lol! Und was steht oben?
Das mit dem Abschreibungswahlrecht hast Du aber nicht richtig verstanden. (Oder ich nicht )
Früher konntest Du bei GWG bis 410 Euro wählen, ob Du sie sofort oder auf die Nutzungsdauer hin abschreibst.
Ab 01.01.2008 ist DIESES Wahlrecht aufgehoben, da diese Wertgrenze jetzt über 150,00 bis 1000,00 Euro
ist und für diese Wirtschaftsgüter die Poolabschreibung auf 5 Jahre gilt.
Somit hat das Wahlrecht nichts mit Wirtschaftsgütern bis 150,00 Euro bzw. damals bis 60,00 Euro zu tun!
(Wer die aktiviert muss es auch ziemlich nötig haben )ZitatGeringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) ab 01.01.2008
Ab dem 01.01.2008 sind folgende Rechtsänderungen für die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) zu beachten.
Erhöhung der WertgrenzeDie Grenze für GWG liegt nur noch vor, wenn die Anschaffungskosten sowie Herstellungskosten zwischen 150 Euro und 1.000 Euro netto (bei Vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen) betragen. Bis zu einem Wert i.H.v. 150 Euro kann das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort als Betriebsausgabe behandelt werden.
Abschreibungswahlrecht
Zum 01.01.2008 wurde das Abschreibungswahlrecht aufgehoben. Die Wirtschaftsgüter sind nun auf 5 Jahre gleichmäßig (linear) abzuschreiben. Hierbei ist es nicht wichtig ob die einzelnen Wirtschaftsgüter sich noch im Betriebsvermögen befinden.
Sammelposten
Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung werden alle geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG´s) als Sammelposten im Anlageverzeichnis erfasst.