Fragen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung! Welche Form?...

  • Hallo,


    ich habe wieder eine Frage.


    Ich mache seit Anfang meiner Selbstständigkeit die monatliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung in ausführlicher Form, das heißt, ich liste jeglichen Geschäftsvorfall bzw. Kontobewegung auf.


    In "Mein Büro 2009" gibt es ja die Auswertungsfunktion Einnahmen-Überschuss-Rechnung, nun stellen sich für mich folgende Fragen:


    1. Reicht diese Einnahmen-Überschuss-Rechnung (die aus Wiso Mein Büro) so aus? Also aufgeteilt in Kontorahmen.
    2. Kommen Privatentnahmen und Privateinlagen eigentlich mit in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung? (Bin etwas irritiert, da sie in der Auswertungsfunktion nicht mit ausgegeben werden.)


    Ich hoffe, Ihr könnt mir behilflich sein.
    Grüße

  • Grundsätzlich muss die EÜR nach amtlichen Vordruck erstellt werden. Dies geht auch mit MB. Das amtliche EÜR-Formular findest Du hier:
    :arrow: Finanzen :arrow: Steuer-Auswertungen :arrow: Einnahmeüberschussrechnung :arrow: aus Buchungen ermitteln Im Augenblick ist aber bzgl. der Privatentnahmen noch ein Fehler in der EÜR . Bitte einmal auch hier lesen: ACHTUNG !! Fehler in der EÜR 2008 in Zeile 81 Entnahme...


    Sofern das FA wegen geringer Umsätze in Ausnahmefällen auch eine einfache Gewinnermittlung aktzeptiert, kann hierzu die Auswertung :arrow: Finanzen :arrow: Buchhaltungs/Rechnungslisten :arrow: Einnahme-Überschuss-Rechnung verwendet werden.


    Zitat

    Kommen Privatentnahmen und Privateinlagen...

    Wie buchst Du diese? Welche Steuervariante verwendest Du?

  • Bin etwas irritiert, da sie in der Auswertungsfunktion nicht mit ausgegeben werden.)


    Privatentnahmen kommen erst bei der jährlichen EÜR auf amtlichen Formular zum Eintrag, und zwar dort wegen Über-/Unter-/Entnahme.


    MfG Günter

  • @ khmcologne + @ g.horn
    Vielen Dank für eure schnelle Rückantwort. Habe ich es richtig verstanden, dass ich eigentlich keine mtl. EÜR machen muss und eigentlich nur die EÜR am Endjahr zählt?

    Grundsätzlich muss die EÜR nach amtlichen Vordruck erstellt werden. Dies geht auch mit MB. Das amtliche EÜR-Formular findest Du hier:
    :arrow: Finanzen :arrow: Steuer-Auswertungen :arrow: Einnahmeüberschussrechnung :arrow: aus Buchungen ermitteln Im Augenblick ist aber bzgl. der Privatentnahmen noch ein Fehler in der EÜR . Bitte einmal auch hier lesen: ACHTUNG !! Fehler in der EÜR 2008 in Zeile 81 Entnahme...


    Sofern das FA wegen geringer Umsätze in Ausnahmefällen auch eine einfache Gewinnermittlung aktzeptiert, kann hierzu die Auswertung :arrow: Finanzen :arrow: Buchhaltungs/Rechnungslisten :arrow: Einnahme-Überschuss-Rechnung verwendet werden.

    Wie buchst Du diese? Welche Steuervariante verwendest Du?

    @ khmcologne
    Vielen Dank für den Fehler-Hinweis. Also ich wäre auf jeden Fall in die Falle getappt.
    Ich verwende Variante 3 und buche Privatentnahmen auf 1800 und Privateinlagen auf 1890.


    Grüße

  • Die EÜR ist bei Einzelunternehmern eine Anlage der Einkommenssteuererklärung und damit einmal jährlich nach amtlichen Vordruck zu erstellen. Sofern Du diese unterjährig erstellst ist sie nur für den internen Gebrauch und durchaus sinnvoll um rasch und einfach einen Überblick über die Geschäftsentwicklung zu erhalten, zumal die interne MB-EÜR, etwas differenzierter ist als die auf dem amtlichen Formular.


    Monatlich bzw. Quartalsweise muss die Umsatzsteuervoranmeldung erstellt werden, sofern Du kein Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist, dann reicht die jährliche USt-Erklärung.