Arbeitslos, 165€ Job / Monat, Steuerbescheinigung erhalten

  • Hallo Steuersparer,


    bei der Steuererklärung für 2008 bin ich auf folgendes Problem gestoßen:


    Ich war für 3 Monate arbeitslos und habe 165€ im Monat dazuverdient. Dafür habe ich eine Lohnsteuerbescheinigung mit der Steuerklasse 4 und ausgefülltem Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Muss diese eingetragen werden (und als was) oder nicht? Nach einigem Lesen bin ich der Meinung, dies muss dem FA nicht mehr in der Steuererklärung genannt werden?

  • Bleibt nur noch die Frage als welche Berufsgruppe diese erfasst werden muss? Minijob wäre die richtige Wahl, da keine pauschale Versteuerung vorliegt bzw. auf der Lohnsteuerkarte zu sehen ist. Ich bin mir aber weiterhin unsicher und das WISO Sparbuch möchte immer automatisch den AN-Anteil der RV ausfüllen, obwohl in diesem Fall nur der AG RV-Beiträge gezahlt hat. Dies kann manuell natürlich geändert werden scheint aber recht ungewöhnlich zu sein?

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt natürlich Minijobs, die über Steuerkarte laufen. War dies evtl. der Fall? Vielleicht mal den AG dazu befragen. Wenn ja, dann kann man unter Berufsgruppe "Minijob" wählen.


    Sollte das Proramm dabei "meckern", dann evtl. auf "Ignorieren" klicken oder entsprechend ändern, falls möglich.