Hallo Steuersparer,
bei der Steuererklärung für 2008 bin ich auf folgendes Problem gestoßen:
Ich war für 3 Monate arbeitslos und habe 165€ im Monat dazuverdient. Dafür habe ich eine Lohnsteuerbescheinigung mit der Steuerklasse 4 und ausgefülltem Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Muss diese eingetragen werden (und als was) oder nicht? Nach einigem Lesen bin ich der Meinung, dies muss dem FA nicht mehr in der Steuererklärung genannt werden?