Kapitalaufstockung Unternehmergesellschaft

  • Hallo erstmal,


    ich habe da mal eine Frage, die mir bis jetzt niemand zufriedenstellend beantworten konnte.


    Es geht um die Gründung einer Unternehmergesellschaft. Der Gesetzgeber sieht vor, dass man ein solches Unternehmen mit einer Stammeinlage von 1,- Euro gründen kann.


    Kann man eine Kapitalgesellschaft mit dieser Einlage überhaupt führen? Meines Wissens nach, sind Privateinlagen bei Kapitalgesellschaften, beispielsweise GmbH, nicht möglich. Hier kann man ja nur eine Stammkapitalerhöhung durchführen, die aber kostenintensiv und aufwendig ist (Gesellschafterversammlung, änderung des Gesellschaftervertrags, Eintrag ins Handelsregister). Oder eben über Darlehen, was bei einer 1,- Euro GmbH aber wohl an fehlenden Sicherheiten scheitern wird.


    Gibt es bei der 1,- Euro GmbH vielleicht eine andere Regelung, dem Unternehmen Geld zukommen zu lassen?


    Andernfalls gäbe es ja nur 2 Möglichkeiten, entweder ich schreibe gleich im ersten Monat schwarze Zahlen, womit ich in Bezug auf das Stammkapital, wohl die Eierlegende Wollmilchsau erfunden hätte oder ich warte bis zur ersten Telefonrechnung und melde Insolvenz an.


    Mir will einfach nicht in den Kopf, wie das funktionieren kann. Ich Frage deshalb, da ich es auch in Erwägung gezogen habe, eine UG zu gründen. Für eine "echte" GmbH fehlt mir das erforderliche Kapital. Und selbst, wenn ich eine UG mit 5000,- Euro Kapital Gründe und kein Geld "nachschiessen" kann, ist das Risiko einer Insolvenz meines Erachtens einfach zu hoch.


    Ist eine 1,- Euro GmbH nicht von vornherein zum scheitern verurteilt?

  • Mir will einfach nicht in den Kopf, wie das funktionieren kann. Ich Frage deshalb, da ich es auch in Erwägung gezogen habe, eine UG zu gründen. Für eine "echte" GmbH fehlt mir das erforderliche Kapital. Und selbst, wenn ich eine UG mit 5000,- Euro Kapital Gründe und kein Geld "nachschiessen" kann, ist das Risiko einer Insolvenz meines Erachtens einfach zu hoch.


    Ohne Moos nix los...... :)


    Kapital brauchst du immer, 1 Euro kannst du vergessen. Ferner haftest du immer, bei höherem Stammkapital deinen Gläubigern gegenüber und bei Darlehn deiner Bank gegenüber, denn ohne Privathaftung geben die dir nichts.


    MfG Günter

  • Sinn der UG (haftungsbeschränkt) ist es, dass Existenzgründer mit wenig Gründungskapital eine Gesellschaft gründen können. Mit dieser Gesellschaftsform wollte und will man die weitere Ausbreitung der englischen Limted ausbremsen. Die Gründung der UG (haftungsbeschränkt) kann man zwar bereits mit einem Stammkapital von 1,00 Euro durchführen, aber streng genommen ist sie dann bereits nach dem Gründungstermin beim Notar mittellos, weil die Notargebühren das Eigenkapital übersteigen. Daher raten Notare i.d.R. mit einem Stammkapital von mindestens 1.000 Euro die UG (haftungsbeschränkt) zu gründen. Das Stammkapital muss in voller Höhe und in Bar eingebracht werden. Sacheinlagen lässt der Gesetzgeber bei der UG (haftungsbeschränkt) nicht zu. Ziel der UG (haftungsbeschränkt) ist es, dass sie irgendwann einmal in eine "echte" GmbH übergeht. Daher muss vom Gewinn auch jedes Jahr 1/4 in eine Ansparrückstellung einfliesen. Sind die 25.000 € Stammkapital einer GmbH erreicht, kann die UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH umgewandelt werden.


    Da das Stammkapital einer UG (haftungsbeschränkt) maximal 24.999,00 Euro betragen darf, ist eine Stammkapitalerhöhung in diesem Rahmen vermutlich (bitte beim StB oder Notar verifizieren) möglich. Allerdings ist bei einer Erhöhung des Stammkapitals eine Satzungsänderung erforderlich und dies ist immer mit weiteren Kosten verbunden, da diese vor einem Notar beurkundet werden muss, die Änderung muss im Handelsregister eingetragen werden, etc, etc. Die Gesellschafter sind im Übrigen gem. § 5a Abs. 4 GmbHG bei drohender Zahlungsunfähigkeit (bereits dann, wenn auch nur eine Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfristen bezahlt werden kann) verpflichtet unverzüglich eine Gesellschafterversammlung abzuhalten.

    Sinn macht die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) nur, wenn das Stammkapital unter 12.500,00 € liegt. Liegt es darüber wäre direkt die Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 € und Einzahlung der hälftigen Einlage, also 12.500 €, zu erwägen. Am Besten sich beim Steuerberater oder einem Notar erkundigen bzw. durch diese beraten lassen.


    Das führen einer UG (haftungsbeschränkt) ist theoretisch auch bei einer Einlage von 1,00 Euro möglich. Ein (Bank-)Darlehen wird die Gesellschaft aber nur erhalten, wenn die Gesellschafter mit ihrem persönlichen Vermögen mithaften, oder aber ein Bürge bereitsteht. D.h. die Gründungsphase wird man mit Darlehensmitteln der Gesellschafter durchstehen müssen. Hier allerdings gibt es auch wieder einiges zu beachten, daher ist von einer Gründung ohne Beratung/Begleitung durch einen Steuerberater abzuraten.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()