Wo trage ich Einmalzahlungen ein?

  • Hallo Zusammen!!


    Ich habe mal ne kurze Frage:


    Meine Chef hat zwei Firmen. Ich arbeite hauptberuflich für eine dieser Firmen. Letztes Jahr erhielt ich von meinem Chef eine Einmalzahlung in Höhe von € 4.000,00. Die Zahlung erfolgte von dem Konto der zweiten Firmen, aufgrund dessen, dass ich im vergangenen Jahr einige Arbeiten als Bürokraft erledigt habe. Ein Anstellungsverhältnis zu dieser Firma gab und gibt es nicht.


    Wo trage ich nun diese Einmalzahlung ein? Kann man diese Einmalzahlung auch als einen € 400,00-Job ohne Lohnsteuerkarte erklären, aufgrund der geringeren Versteuerung?


    Danke für eure Antworten!


    Gruß

  • Ob es einb minijob war, kann nur die Firma beantworten wir aber nicht.
    Bei Einmalzahlung spricht aber einiges dagegen.
    Außerdem waren Sie in der anderen Firma ja augenscheinlich sozialversicherungsrechtlich nicht angemeldet?


    Wenn kein Minijob: Die 4.000 € sind zu versteuern. Einzutragen sind Sie auf der Anlage N in Zeile 20 (Feld 115).