Hallo,
habe einen Teil meiner Einkünfte durch zeitweise Entsendung zur "Schwesterfirma" nach Tschechien. Das Einkommen wurde dort bereits versteuert und muss nun in Deutschland nochmal versteuert werden? Wo werden die Daten aus der Steuerbescheinigung des ausländischen Arbeitgebers eingetragen? Und welcher Wechelkurs ist hierbei zu berücksichtigen?