untestützung von personen ohne einkommen

  • habe eine lebensgefährtin mit 30 jahren welche in meinem haushalt lebt und defacto kein einkommen hat, kann ich diesbezüglich sonderausgaben bzw. aussergewöhnliche belastungen geltend machen.

  • Hallo Jürgen,


    das wage ich anzuzweifeln. Evtl. kannst du das unter "Außergewöhnliche Belastungen" hier im besonderen als "Unterstützung Bedürftiger" ansetzen. Bei sogenannten "nahen" Angehörigen ist es wohl möglich, wenn du z. B. deine Eltern finanziell unterstützt. Frag doch mal bei einem Lohnsteuerhilfeverein nach und lass es uns wissen :)


    mfg
    Peter Münzer

  • Hallo ihr Beiden,


    die Sache sieht folgendermaßen aus:


    Nach §33a EStG kann man Aufwendungen nur abziehen, die an eine unterhaltsberechtigte Person gehen, für die man kein Kindergeld/Kinderfreibetrag erhält, oder an eine andere Person (hier der Fall), wenn dieser Person aufgrund dieses Unterhalts öffentliche Mittel gekürzt werden.
    Auf deutsch: Wenn Deiner Freundin evt. Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe aufgrund deiner Zahlungen gekürzt werden, kannst Du die Ausgaben ansetzten.
    Sonst eben nicht.


    schöne Grüße
    Frank