Privateinlagen richtig buchen

  • Liebe Community,


    ich habe kürzlich ein Gewerbe eröffnet und möchte meine Privateinlagen wie gebrauchten Schreibtisch und sonstige Büroausstattung, sowie Pc, Monitor, Drucker etc. im Anlagenverzeichnis buchen. Es soll klar werden, dass das gebrauchte Dinge sind, die ich meiner Firma nun zur Verfügung stelle. Preise für die einzelnen Posten habe ich geschätzt und in der Eröffnungsbilanz dem FA mitgeteilt.
    Leider hab ich keine Ahnung wie ich im MeinBüro die Privatanlagen buchen soll. Hatt jemand eine Schritt für Schrittanleitung dafür?


    Besten Dank und Grüße!
    Rob

  • und in der Eröffnungsbilanz dem FA mitgeteilt

    Da wird Dir niemand helfen können. Denn mit MB kann man keine Bilanz erstellen. Da hast Du das falsche Programm für dein Unternehmen ausgesucht.


    Ansonsten empfehle ich Dir einmal über die erweiterte Foren-Suche mit dem Suchwort "Privateinlage" und der Einschränkung auf das Forum "WISO Mein Büro" zu suchen. Zum Thema Privateinlage gibt es bereits jede Menge Threads, z.B. Privateinlage (gebrauchter PKW) vom 11. Juli 2009. Wenn dann noch Fragen offen sind, wird gerne geholfen.

  • Hi und danke für die Antwort.


    na ich denke prinzipiell geht es mit MB doch. Ich kann ja auch neu gekaufte Anlagen buchen. Das ganze ist im Kontext vll. besser zu verstehen.
    Mein Drucker, den ich aus Privatbesitz der Firma zur Verfügung stelle ist kaputt. Hab nun nen neuen gekauft, den ich ins Anlagevermögen ja durchaus buchen kann. Den alten hab ich nun abgebucht, da defekt. Dazu noch eine Frage:


    Am Ende des Anlagenverzeichniss steht ja der Gesamtwert meiner Anlagen. Wenn ich den alten Drucker abbuche, da defekt, warum ändert sich da nicht der Gesamtwert??

  • Preise für die einzelnen Posten habe ich geschätzt und in der Eröffnungsbilanz dem FA mitgeteilt.


    Was machst du denn nun, Bilanz oder EÜR ??? Das ist hier die Frage. MB kann keine Bilanz.
    MfG Günter

  • Ok, also keine Bilanz mit MB :(


    Ich versuche es noch mal zu erklären, was ich vorhabe:


    da es ja im MB das Anlagenverzeichnis gibt, dachte ich, dass es Sinn macht alle Gegenstände die ich privat miteinbracht habe dort zu listen. Sie sind gebraucht und ich hab auch keine Rechnungen mehr. Für das FA hatte ich aber damals die Kosten geschätzt und eben in der Eröffnungsbilanz so als Anlagevermögen angegeben. Da nun meine mitgebrachter Drucker hin ist, hab ich nen neuen gekauft, den ich ja im MB buchen muss. Also ab damit ins Anlagenverzeichnis, da ich das neue Gerät ja abschreiben kann. Vllt. ist es ein Fehler zu denken, dass ich die alten Dinge da auch liste. Sondern stattdessen einfach nur das, was seit Gründung neu hinzukommt?! So gesehen geht es mir hier gar nicht daran zu bilanzieren oder die EÜR an sich. Dachte halt nur, dass es Sinn macht, alles in MB zu erfassen. Sorry Leute, bin echt blutiger Anfänger..


    Aber vllt. könnt ihr mir helfen mit der Zuordnung. Folgendes hab ich mir gedacht: der neue Drucker hat nen Wert von 73 € Netto.


    --> Ausgabe
    --> Einkauf von Anlagevermögen
    --> Art des Anlagenguts 470
    --> Kategorie 4830 (Absch. auf Sachanlagen ohne Afa auf Kfz / Gebäude)


    OK?

  • Es soll klar werden, dass das gebrauchte Dinge sind, die ich meiner Firma nun zur Verfügung stelle. Preise für die einzelnen Posten habe ich geschätzt und in der Eröffnungsbilanz dem FA mitgeteilt.
    Leider hab ich keine Ahnung wie ich im MeinBüro die Privatanlagen buchen soll.

    Den alten hab ich nun abgebucht,

    Wenn Du den alten Drucker nicht im Anlagenverzeichnis aufgenommen hast, kannst Du ihn nach meinem Kenntnisstand auch nicht im Anlagenverzeichnis ausbuchen. Denn er war ja nie im Anlagenverzeichnis vorhanden. Da läuft was schief in deiner Buchhaltung.


    In der Hauptmaske des MB-Anlagenverzeichnisses wird lediglich die Gesamtsumme der Spalte Anschaffungs-Kosten angezeigt und nicht der aktuelle Buchwert der Anlagen.


    Zu Deinem letzten Beitrag:
    Das kommt darauf an, um was für einen Drucker es sich handelt. Wenn der Drucker eigenständig betrieben werden kann, weil er z.B. Dateien vom USB-Stick ausdrucken kann, könnte man unter Umständen auf den Gedanken kommen, auch anders buchen, aber ansonsten kann man das grundsätzlich so machen.


    Wenn du den von mir empfohlen Thread gelesen hast, dann sollte eigendlich klar sein, wie du eine private Sacheinlage in MB darstellen kannst.


    Solltest Du allerdings verpflichtet sein eine Bilanz zu erstellen, dann solltest Du schnellsten auf ein anderes Programm umsteigen bzw. die Buchhaltung von einem Fachmann erledigen lassen. Das könnte auf Dauer billiger sein, als herum zu experimentieren (der Satz trifft nicht nur auf die Bilanz zu).

  • Naja, ich muss ja auch meine Buchhaltung machen etc., da brauch ich doch MB!
    Am Jahresende ist auch ne Bilanz fällig, das muss ich dann auf anderem Wege schaffen.


    Kennst du eine Software die beides kann??

  • Am Jahresende ist auch ne Bilanz fällig, das muss ich dann auf anderem Wege schaffen.

    Was für eine Unternehmensform hat denn Dein Betrieb, dass Du gezwungen bist eine Bilanz zu erstellen?

    Kennst du eine Software die beides kann??

    WISO Buchhaltung, WISO Kaufmann um bei Produkten aus der WISO-Reihe zu bleiben.

  • hi. bin e.k.


    ja, hab auch schon geguckt. wiso buchhaltung scheint die geeingetere lösung. da ist ja dann bilanz mit drin.
    was ich nicht verstehe ist, wieso man man mit mein büro keine bilanz machen kann. wozu gibt es dann die ganzen optionen mit lieferant etc...

  • Diese Frage kann dir nur Buhl beantworten.
    Die Kontaktdaten findest Du auf den entsprechenden Internetseiten http://www.buhl.de oder http://service.buhl.de


    Im Übrigen erledigen selbstständige Buchhalter für relativ kleines Geld die Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle. Damit wäre schon einmal eine solide Grundlage für die Umsatzsteuervoranmeldung und den Jahresabschluss geschaffen. Vielleicht ist das ja eine Alternative zum Selbstversuch. Denn bei Deinen offensichtlich bescheidenden Kenntnissen, kann die vermeintliche Einsparung schnell sehr teuer werden.

  • hi. bin e.k.


    ...dann vergiss MB und mach eine doppelte Buchführung mit Bilanz und G+V
    MfG Günter