hallo zusammen,
ich habe einen PV-Anlage letztes Jahr im Juli montieren lassen.
- Wo werden die Herstellkosten eingetragen? ESt-Erklärung unter Abschreibung grundstücksgleiche Rechte? Werden hierbei ohne weitere Angaben 20 Jahre und lineare Abschreibung angesetzt?? --> Ich seh in den Formularen S oder EÜR keinerlei Angaben zur Abschreibung, also muss es doch der falsche Eingabeort sein???
- In der USt-Erklärung geb ich die Herstellkosten ebenfalls an, um die USt für die Anlage zu erhalten - ist das richtig?
Danke