Ich bin Vermessungstechniker im Angestelltenverhälnis. Meine Arbeitszeit beginnt um 7.00 Uhr im Büro um meinen häuslichen Innendienst (Computer usw.) zu erledigen, das selbe erfolgt zum Dienstschluss, der in der Regel um 18.00-19.00 Uhr erfolgt. Nach meinen Wissen fällt meine Tätigkeit unter die Rubrik "Eintägige Dienstreise" nicht unter "Einsatzwechseltätigkeit ".
1. Frage: Wo kann ich die Anzahl der "Eintägigen Dienstreisen" im WISO-Programm Sparbuch 2002 eintragen, so dass sie im Steuerformular auch eindeutig als solche deklariert werden.
Es wurde die Sachbezugsordnung im November 2001(Handbuch s.262) geändert. Die dort angegebenen Verpflegungspauschalen sind für mich neu. Deshalb folgende Frage:
2.Frage: Gelten diese Verpflegungspauschalen auch für "Eintägige Dienstreisen" und wo trage ich sie im Programm ein?