Richtig Manuell buchen....

  • Hallo,


    buche bis jetzt alles mit dem Assistenten.
    Habe aber nach Lektüre des Forums und ausprobieren jetzt festgestellt, daß vieles durchaus schneller geht wenn man manuell bucht.


    Nun eine Frage:
    ich möchte beispielsweise einen Bürostuhl für 123,- € incl. MWSt. manuell buchen.
    Ich habe diesen vom Privaten Konto gezahlt und mir nicht erstattet.


    Ist es jetzt richtig, daß ich diesen Buche mit Soll 4855 und Haben 1890 ?


    Mein Gedankengang hierbei ist ja, daß der Stuhl da unter 150,- € ein GWG ist.
    Ist dies so richtig oder ist Konto 420 zu nutzen ?In diesem Fall müßte ich doch dann aber auch ein Anlagegut erstellen - oder wie ?

  • Direkt noch eine Frage hinterher,


    wie Buche ich manuell einen Computer von 499,- € (ebenfalls vom Privatkonto gezahlt)


    Ist es richtig wie folgt?
    499,- €
    Soll 470 (Computeranlagen)
    Haben 1890 Privateinlagen


    Dann ins Anlageverzeichnis und dort Nettopreis mit Art 470 und Kategorie 4830 Dauer 3 Jahre anlegen ?


    Hoffe das ich richtig liege...

  • Zum Thema Abschreibung empfehle ich Dir die Schritt-für-Schritt-Anleitung Abschreibungen korrekt buchen. Insbesondere dort auch den Themenbereich Sammelpool. Weiterhin gibt es etliche Beiträge zu diesem Thema im Forum.


    Zur Frage "Soll und Haben" wurde Dir die Lösung schon geliefert, und zwar in Deinem Thread Private Kreditkarte genutzt. Wenn Du dort dem Link im Beitrag Nr. 7 folgst und dir diesen Thread aufmerksam durchliest (z.B. bis Beitrag 8 ), dann hast Du die Antwort auf Deine Frage.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Hallo und Danke.


    Genau aus diesem post von g.hortn hatte ich mir das mit dem Computer ja abgeleitet.
    Allerdings bin ich nunmehr der Meinung das der computer in den Pool muß, da Preis <1.500,- € netto.


    Das mit dem Bürostuhl sehe ich es jetzt ebenfalls anders.
    Da er nicht selbständig nutzbar ist kann er auch nicht als GWG sofort abgeschreiben werden.
    Daher wäre er auf Konto 420 zu buchen.
    Was mache ich aber nun im Anlageverzeichnis damit ?
    Ich habe dort kein Wirtschaftsgut dem er zugeordnet werden müßte, da ich meinen Privaten schreibtisch und sonstige Büromöbel nicht als Privateinlage eingebracht habe und dies auch nicht vor habe (da kein Restwert).
    Wäre es erlaubt auch wenn der Stuhl unter 150,- € liegt einen neuen Pool für Büromöbel zu eröffnen und dann z.B. einen Monat später einen Schrank dazuzubuchen ?


    Könnte mir jemand nochmal kurz sagen ob ich
    A) Mit der Lösung in Sachen Computer nunmehr richtig liege und das somit jetzt verstanden habe
    B) Ob ich mit meinem Ansatz hinsichtlich des Stuhles richtig liege
    C) Wie ich den Stuhl dann im Anlageverzeichnis behandle

  • A) Mit der Lösung in Sachen Computer nunmehr richtig liege und das somit jetzt verstanden habe

    Das kann man unter Umständen so machen.
    Allerdings geht aus Deinem Posting nicht hevor, was Du unter einem Computer verstehst. Wenn der Computer der Definition von Wikipedia (die Recheneinheit (Arithmetisch-Logische Einheit (ALU)), die Steuereinheit, die Buseinheit, den Speicher und die Eingabe- und Ausgabeeinheiten) entspricht, dann kannst Du das so machen. Wenn es aber z.B. nur ein PC-Tower ist, dann ist es meiner Meinung nach der falsche Lösungsansatz. Denn einen PC-Tower kann ich alleine nicht betreiben, da dieser in der Regel nicht über eine Eingabe- und Ausgabeeinheit (Monitor, Tastatur und Maus) verfügt. Ohne diese Eingabe- und Ausgabeeinheiten kann ich einen PC-Tower aber nicht sinnvoll betreiben, also eigenständig nutzen.

    B) Ob ich mit meinem Ansatz hinsichtlich des Stuhles richtig liege

    Deine Schlussfolgerung kann ich nicht nachvollziehen. Ich komme bei der Betrachtung meines Bürostuhles zu einem anderen Ergebnis.

    C) Wie ich den Stuhl dann im Anlageverzeichnis behandle

    Wenn Du bei Deiner Bewertung bzgl. des Bürostuhles bleibst, dann musst Du diesen in das Anlagenverzeichnis neu aufnehmen und über den entsprechenden Abschreibungszeitraum abschreiben.
    Da ich bei der Bewertung meines Bürostuhles zu einem anderen Ergebnis komme, würde ich meinen Bürostuhl nicht in das Anlagenverzeichnis aufnehmen, sondern den alternativen Weg gemäß der Anleitung Abschreibungen korrekt buchen gehen und direkt GWG bis 150,00 € ansprechen.

    8 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Hallo


    und nochmal danke für Deine postings !


    Wo Du es jetzt sagst fällt mir natürlich wie Schuppen von den Augen das ich tatsächlich nur einen Tower gekauft habe (ohne Monitor! Ich nutze hier meinen Monitor der schon vorhanden war).


    Somit ist dieser ja nicht selbständig nutzbar.
    Daher ins Anlageverzeichnis aufzunehmen und als Computeranlage über 3 Jahre abzuschreiben - jetzt richtig ?



    Die Bewertung des Bürostuhles ziehe ich aus der Annahme dieser sei nicht selbständig nutzbar, denn ohne einen Schreibtisch u.ä. kann ich mit diesen nicht nutzen um eine Leistung zu erbringen. Hierüber läßt sich aber bestimmt vortrefflich streiten, denn ich kann auf dem Stuhl sitzen ! Somit ist er in gewissemaßen schon selbständig nutzbar. Ich werde daher den von Dir beschriebenen Weg gehen und den Bürostuhl direkt als GWG <150€ abschreiben. Dies erscheint mir angemessener und verhältnismäßiger.

  • Wo Du es jetzt sagst fällt mir natürlich wie Schuppen von den Augen das ich tatsächlich nur einen Tower gekauft habe (ohne Monitor! Ich nutze hier meinen Monitor der schon vorhanden war). Somit ist dieser ja nicht selbständig nutzbar. Daher ins Anlageverzeichnis aufzunehmen und als Computeranlage über 3 Jahre abzuschreiben - jetzt richtig ?

    Das sehe ich grundsätzlich genauso. Hier wird das Thema Abschreibung auch noch einmal gut erklärt.


    Bitte beachte, dass Hilfestellungen in Steuersachen und darunter fällt auch die Abschreibung, nur dem im Steuerberatungsgesetz näher bezeichneten Personkreis vorbehalten ist. Daher kann deine Frage, ob der von Dir nunmehr gewählte Lösungsansatz für deinen konkreten Fall der richtige Weg ist, letztendlich nur durch den im Gesetz definierten Personenkreis (z.B. Steuerberater) beantwortet werden.

    5 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()