Wie Überzahlung von Mahngebühren verbuchen?

  • Hallo allerseits!


    Ich habe einem Kunden wegen einer unbezahlten Rechnung über 6,99 Euro eine Mahnung geschickt, die eine Mahngebühr von 2,50 Euro enthielt. Jetzt hat der Kunde aber statt 9,49 Euro gleich 10,00 Euro bezahlt, also 0,51 Euro zu viel.


    Die Frage ist nun: Worum handelt es sich bei dieser Überzahlung? Ist das ein Zuschlag zur ursprünglichen Forderung, so daß ich sie als Zuschlag mit 19 Prozent Mehrwertsteuer verbuchen muß? Oder darf ich sie zur Mahngebühr dazuzählen und insgesamt 3,01 Euro Mahngebühr ohne Mehrwertsteuer verbuchen?


    Gruß


    Matthias

  • Meiner Meinung nach handelt es sich nicht um eine Überzahlung von Mahngebühren, da dies Nebenkosten sind. Demnach wäre aus meiner Sicht, die Überzahlung wie die Hauptleistung zu behandeln. Wenn Du dem Kunden den zuviel gezahlten Betrag also nicht zurückerstatten möchtest, ist der zuviel gezahlte Betrag als zusätzlicher Erlös zu buchen, für den auch Umsatzsteuer fällig wird.