Betreuungsfreibetrag für das am 11.10.89 geborene Kind nicht übertragen - Leerfahrkosten zur Arbeit bei Behinderung

  • Hallo,
    habe Einspruch gg meinen Einkommenbescheid f 2007 erhoben.
    Antwort FA: Der Betreuungsfreibetrag für das am 11.10.89 geb. Kind kann nicht auf Sie übertragen werden, weil das Kind nicht bei Ihnen sondern in Frankreich gemeldet ist.
    Da meiner Tochter in F studiert (sie ist 18 im Okt. geworden) sehe ich Sie als auswärtig untergebracht, Sie ist in Ausbildung (Studium) und gehört immer noch zu meinen Haushalt.
    Könnte jemand klären, warum ich nur 2.904 anstatt 3.804 wie bei WISO berechnet wurde, aus Sicht der FA bekommen sollte? Stimmt die oben erwähnte erklärung des FA?
    Die zweite Ablehnung bezieht sich auf die Leerfahrten.
    Die Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte wurden mit 0,30 EUR / Km seitens FA angesetzt. Aber ich habe immer vergessen die Leerfahrten (da ich zur Arbeit gefahren wurde) anzurechnen. Dieses Jahr habe ich es gemacht und meinen Einspruch wurde abgelehnt mit der Begründung, das ich für die Annerkennung der Kosten als tatsächliche Kosten einen ordnungsgemäßen Fahrtenbuches führen muss.
    Meiner Frage: Sind die Leerfahrten als tatsächliche Kosten zu berücksichtigen? Bei WISO-Buch habe ich diese Forderung für Leerfahrten nicht finden können. Übrigens ich etfülle alle Forderung als Behinderte Person.
    Ich benötige Argummente damit ich meinen Einspruch aufrechterhalten kann.


    Danke für eure Mithilfe.


    Also, kann niemand hier mir etwas dazu sagem?!? Falls ich noch Angaben erweitern oder verbessern muss, teilen Sie es mir bitte mit. :love: ?( ?(
    Danke