Hallo,
ich habe im Jahr 2000 eine Abfindung bekommen die sich in zwei Teile splittet. Einmal 16000 DM steuerfrei und den Rest (genaue Angabe des Betrages ist nicht wichtig). Der Rest wurde vom Ex- Arbeitgeber voll der Lohnsteuer unterworfen. Jetzt habe ich gehört, dass man den Rest ermässigt (mit einer sogenannten fünftel- Regel besteuern kann).
Ist das richtig und wie kann ich das veranlassen?
Wo trag ich das im Programm WISO-Sparbuch ein, bzw. wo gebe ich es im Ausgleich für 2000 an?
Vielleicht kann mir jemand helfen ??
Danke
Rolf Thaisne