hallo,
ich habe gehört, dass der arbeitgeber die kindergartengebühr für seine arbeitnehmer zahlen kann und diese dann steuerlich geltend machen kann.
ist das so?
kann ich die KIGAgebühr selber geltend machen?
gruß lim
hallo,
ich habe gehört, dass der arbeitgeber die kindergartengebühr für seine arbeitnehmer zahlen kann und diese dann steuerlich geltend machen kann.
ist das so?
kann ich die KIGAgebühr selber geltend machen?
gruß lim
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
einen Zuschuss zum Kindergartenbeitrag leisten (§ 3 Nr. 33 EStG). Dieser Zuschuss ist dann steuer- und sozialversicherungsfrei.
Für den Arbeitgeber handelt es sich um Betriebsausgaben. Der Arbeitnehmer kann diese Kosten dann natürlich nicht
mehr als Kinderbetreuungskosten in seiner Steuererklärung ansetzen.
mfg
Chrgiga
hallo chrgiga,
vielen dank für deine antwort und den verweis auf die gesetzesstelle.
mit "kann ich die KIGAgebühr selber geltend machen?"
meinte ich, ob ich die gebühr voll absetzen kann, wenn der arbeitgeber nicht mitmacht.
bitte nochmal drauf eingehen.
gruß lim
Alles anzeigenhallo chrgiga,
vielen dank für deine antwort und den verweis auf die gesetzesstelle.
mit "kann ich die KIGAgebühr selber geltend machen?"
meinte ich, ob ich die gebühr voll absetzen kann, wenn der arbeitgeber nicht mitmacht.
bitte nochmal drauf eingehen.
gruß lim
Grundsätzlich käme ein Abzug als sog. Kinderbetreuungskosten in Betracht.
Der Themenkomplex "Kinderbetreuungskosten" ist recht kompliziert, weil es
hier viele Varianten gibt (abhängig z.B. von Erwerbstätigkeit der Eltern, Alter des Kindes)
Es kommt je nach Situation ein Abzug als Betriebsausgaben/Werbungskosten oder Sonderausgaben in Betracht.
Einfach in einer Suchmaschine mal "Kinderbetreuungskosten" eingeben, da gibt es Seiten mit übersichtlichen
Grafiken, aus denen Du das Ergebnis für Deine Situation ermitteln kannst.
mfg
Chrgiga