Firmenwagen bei Familienheimfahrten

  • Kann ich die wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung mit dem Firmenwagen in den ersten 2 Jahren steuerlich geltend machen?

  • Hi,


    ich zitiere mal einen Beitrag aus den NWB´s:


    Doppelte Haushaltsführung nach dem Jahressteuergesetz 1996
    von Steuerberater Dr. von Bornhaupt, München


    Rechtsquellen: § 4 Abs. 5 Nr. 5, § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, Abs. 5, § 52 Abs. 11a EStG i. d. F. des JStG 1996 v. 11. 10. 1995 (BGBl I S. 1250) und des JStErgG 1996 v. 18. 12. 1995 (BGBl I S. 1959); Abschn. 43 LStR 1996; BFH-Rspr. JStG 1996 und JStErgG 1996 werden nachstehend einheitlich als JStG 1996 bezeichnet.



    3. Überlassen von Firmenwagen an Arbeitnehmer
    Durch das JStG 1996 wurde auch die Bemessung des geldwerten Vorteils durch Überlassen von Firmenwagen an AN im neu gefaßten § 8 Abs. 2 EStG geregelt. Wird ein solches Kraftfahrzeug im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zu einer Familienheimfahrt eingesetzt, so ist hierfür nach Satz 5 der Vorschrift kein geldwerter Vorteil anzusetzen, wenn für diese Fahrt ein Abzug als WK nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Sätze 3 und 4 EStG in Betracht kommt. Handelt es sich um eine steuerlich nicht berücksichtigungsfähige zusätzliche Wochenheimfahrt, sind für die Nutzung des Kfz beim fehlenden Einzelnachweis der Kosten 0,002 v. H. des Listenpreises i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG für jeden Entfernungskilometer zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Beschäftigungsort als geldwerter Vorteil anzusetzen.


    Wenn kein geldwerter Vorteil vorhanden ist und die Familenheimfahrten nach §9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 als Werbungskosten ansetzbar sind, sind diese Kosten im Rahmen der Familienheimfahrt mit dem Firmenwagen abzugsfähig.
    Ist die steuerliche Berücksichtigung der Familienheimfahrten nicht möglich, gilt 0,002 Regelung.


    Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.


    Viel Spaß noch im Forum und tschüss
    Peter