Familienheimfahrten (zusätzliche Heimfahrten pro Woche) mit Firmenwagen bei doppelter Haushaltsführung

  • Hallo zusammen,


    die Familienheimfahrten, die nicht im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abziehbar sind (also zweite, dritte usw. Heimfahrt pro Woche) sind mit 0,002% des Listenpreises zu versteuern.


    Bei mir sind im letzten Jahr ca. 30 zusätzliche Heimfahrten angefallen, aber ich weiß nicht, wie ich diese in WISOsteuer erfassen kann.


    Kann mir jemand weiterhelfen?


    Vielen Dank im Voraus!


    hepmic

    • Offizieller Beitrag

    Bei mir sind im letzten Jahr ca. 30 zusätzliche Heimfahrten angefallen, aber ich weiß nicht, wie ich diese in WISOsteuer erfassen kann.

    Die sollten dann doch nachvollziehbar im steuerpflichtigen Arbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein. ?(

  • Bei mir sind im letzten Jahr ca. 30 zusätzliche Heimfahrten angefallen, aber ich weiß nicht, wie ich diese in WISOsteuer erfassen kann.

    Als Werbungskosten jedenfalls nicht - die sind aus gutem Grund begrenzt.

  • Die sollten dann doch nachvollziehbar im steuerpflichtigen Arbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein. ?(


    Nein, die sind nicht im steuerpflichtigen Arbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung enthalten, da ursprünglich nur eine Fahrt (zum Wochenende) nach Hause geplant war und somit auch kein gewertet Vorteil anzunehmen war.


    Ich bin allerdings trotzdem unregelmäßig (ca. jede 2 Woche zusätzlich 1x) mit dem Firmenwagen nach Hause gefahren. ...und unregelmäßige Heimfahrten sind schwierig mit dem steuerpflichtigen Arbeitslohn zu verrechnen.


    Jetzt möchte ich ehrlich sein und diese Fahrten noch erfassen. ;)

  • Nein, die sind nicht im steuerpflichtigen Arbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung enthalten, da ursprünglich nur eine Fahrt (zum Wochenende) nach Hause geplant war und somit auch kein gewertet Vorteil anzunehmen war.

    ie Familienheimfahrten, die nicht im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abziehbar sind (also zweite, dritte usw. Heimfahrt pro Woche) sind mit 0,002% des Listenpreises zu versteuern.

    Das beisst sich aber - sind sie nun versteuert worden oder nicht?

  • Das beisst sich aber - sind sie nun versteuert worden oder nicht?

    Warum beisst sich das? ...und nein, die zusätzlichen Heimfahrten sind noch nicht versteuert ...aber ich würde sie gerne versteuern, bekomme sie aber nicht ins Programm ;)

  • Ich habe das gleiche Problem und bei mir klappt die nachträgliche Erfassung irgendwie nicht. Wenn ich die zusätzlichen Fahrten angebe, sagt das Programm, dass die ursprüngliche Besteuerung vorteilhafter wäre und meine Eingaben daher ignoriert werden.


    Alternativ habe ich versucht, die tatsächlichen Kosten anzusetzen. Da diese ebenfalls höher sind als die im Lohn bereits enthaltenen ignoriert das Programm dies aus demselben Grund.


    Was mache ich falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe das gleiche Problem und bei mir klappt die nachträgliche Erfassung irgendwie nicht. Wenn ich die zusätzlichen Fahrten angebe, sagt das Programm, dass die ursprüngliche Besteuerung vorteilhafter wäre und meine Eingaben daher ignoriert werden.


    Alternativ habe ich versucht, die tatsächlichen Kosten anzusetzen. Da diese ebenfalls höher sind als die im Lohn bereits enthaltenen ignoriert das Programm dies aus demselben Grund.


    Was mache ich falsch?

    Was hat das denn jetzt mit dem vorstehenden Thread zu tun? Allenfalls geht es auch um Familienheimfahrten, was wir aber auch nur erraten können. Ggf. aber kein Grund sich an den Thread zu hängen.


    Ohne jede Erläuterung eines Sachverhaltes ist jeder potentielle Helfer machtlos. Ohne bei Deiner Schilderung wären bereinigte Screens auch sehr nützlich, da man nicht einfach irgend etwas irgendwo eintragen kann.

  • Sorry, ich bin neu hier und war wohl etwas zu kurz:


    ich habe einen Dienstwagen und eine doppelte Haushaltsführung. Die Versteuerung des Dienstwagens erfolgt über die 1%-Regelung. Die über eine wöchentliche Heimfahrt hinausgehenden zusätzlichen Heimfahrten sind von meinem Arbeitgeber aber nicht versteuert worden. Ich möchte diese aber wie notwendig zusätzlich nun in meiner persönlichen Steuererklärung erfassen. Ich habe versucht, unter "Berechnung der privaten KfZ-Nutzung abweichend von der beim Lohnsteuerabzug gewählten Methode" zusätzliche Fahrten einzugeben.


    Versuche ich es mit der Auswahl "Wechsel von Fahrtenbuchansatz zur 1%-Regel" kann ich zwar zusätzliche Fahrten eingeben, es erscheint aber (s. unten) die Meldung "Der Wechsel der Methode wäre für Sie unvorteilhaft" und die Einträge werden in der Berechnung nicht berücksichtigt.


    Eigentlich würde ich gerne die tatsächlichen Kosten für den Dienstwagen ansetzen. Wenn ich dies im Menü "Wechsel von der 1%-Regelung zum Fahrtenbuchansatz" versuche, kommt aber dieselbe Meldung, da die tatsächlichen Kosten höher sind als die bisher versteuerten 1%.



    Könnt Ihr helfen?

    • Offizieller Beitrag

    Die über eine wöchentliche Heimfahrt hinausgehenden zusätzlichen Heimfahrten sind von meinem Arbeitgeber aber nicht versteuert worden. Ich möchte diese aber wie notwendig zusätzlich nun in meiner persönlichen Steuererklärung erfassen. Ich habe versucht, unter "Berechnung der privaten KfZ-Nutzung abweichend von der beim Lohnsteuerabzug gewählten Methode" zusätzliche Fahrten einzugeben.

    Diese Mehrfahrten sind privat veranlasst und nicht als Werbungskosten abziehbar.


    Und bitte keine Sammelthreads, also keine Themen mischen.

  • Sorry, ich bin es nochmal: Ich möchte diese nicht als Werbungskosten absetzen, mir geht es darum, dass ich diese meines Wissens nach mit 0,002% mal Entfernungskilometer zusätzlich versteuern muss. ich dachte daher, dass dies dasselbe Problem ist wie in diesem thread beschrieben.

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, ich bin es nochmal: Ich möchte diese nicht als Werbungskosten absetzen, mir geht es darum, dass ich diese meines Wissens nach mit 0,002% mal Entfernungskilometer zusätzlich versteuern muss.

    Das habe ich aus dem Post so leider nicht herausgelesen. Die 0,0002% je Entfernungskilometer für zusätzliche Familienheimfahrten über die 1x-wöchentliche hinaus muss eigentlich zwingend der AG im Rahmen des Lohnsteuerabzugs durch entsprechende Erhöhung des Bruttoarbeitslohns würdigen. Ich würde da meine Abrechnungen nochmals kontrollieren. Ansonsten bleibt da in der Eingabemaske bei Korrekturen zum Arbeitslohn die Eingabemöglichkeit zu "Bisher nicht versteuerte Beträge, die steuerpflichtig sind".