Fehler bei der Berechnung der Vorsorgeaufwendungen

  • Bei der Einkommensteuererklärung wurden folgende Angaben gemacht. Beim Bruttoarbeitslohn sind
    17805,21 € angegeben (Betriebsrentner). Dieser Betrag setzt sich aus 13264 € Zeile 19 ( Auszahlung von Entgeltumwandlung) und 4541,21 € Zeile 8 zusammen. Bei der Ermittlung der Vorsorgeaufwendungen bis 2004 weist das Programm eine Minderung nach § 10 Abs.3 Nr.2 EStg.( 2004) von 0 € aus.
    Das Finanzamt aber berechnet einen Kürzungsbetrag für den Vorwegabzug von 16% von 13264 € = 2122 €.


    Was ist nun richtig ?