Reisekosten Ausland

  • Als LKWFahrer beginnt mein Dienst häufig Sonntagmittag um 12.00 Uhr. Ich fahre zur Fähre nach Kiel, wovon ich von da aus nach Schweden übersetze. Kann ich für diesen Tag schon die Schwedischen Sätze der VMA geltend machen und müssen die Lohnzahlungen für den Sonntag Steuerfrei ausgezahlt werden?

  • Hallo Klaus-Peter,


    die Lohnzahlungen für den Sonntag sollten Steuerfrei ausgezahlt werden.
    Von wo aus fährst du nach Kiel? Eigentlich kannst du die Verpflegungsmehraufwendungen nur bis zur Grenze und ab Grenze geltend machen. Vielleicht gibt es Sonderregelungen für LKW-Fahrer.


    Ciao