Sind die Kosten für einen Rechtsstreit mit dem Sozialamt um Unterhaltsbeträge für ein erwachsenes Kind absetztbar als besondere belastung?
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Hallo!
Prozesskosten sind soweit ich weiß bei Ehescheidungen unter "andere außergewöhnliche Belastungen" absetzbar, ob ein Rechtsstreit bzgl. des Kindesunterhalts jedoch Berücksichtigung findet bezweifle ich.mfg
Peter Münzer