Wo trage ich den Eigenanteil bei der Jugendhilfe ein

  • Meine 15jährige Tochter ist im Rahmen der Jugendhilfe auswärts in einem Heim untergebracht. Sie besucht eine Fachschule für Hauswirtschaft als Vorbereitung für Ihren Ausbildungsberuf. Diese wird als 1. Lehrjahr angerechnet. Wir, das heißt die Eltern, müssen nach §91 ff SGB VIII und §93 und 94 SGB einen Kostenbeitrag in Höhe von mtl. 630,00 DM leisten.(Gesamtkosten 8000,00 DM mtl.)
    Wo kann ich diese Kosten im Ausgleich geltend machen?

  • Hallo,


    soweit es sich bei der "Fachschule für Hauswirtschaft" um eine "anerkannte Ersatzschule" handelt, können 30
    er Kosten als Schulgeld steuerlich geltend gemacht werden. Andernfalls ist da wohl nicht zu machen.


    Ersatzschule, ist eine Schule, die eine normale Schule ersetzt. Also die Waldorfschule oder die Schule Salem dürfte des Status einer "anerkannten Ersatzschule" haben. Weiterführende, kostenpflichtichtige Schulen für die Berufsausbildung fallen nicht darunter. Oder kennen Sie einen maßgeblichen Politiker, dessen Kinder eine ordinäre, nicht akademische Ausbildung durchlaufen?


    Mit freundlichen Grüßen
    G.Willenbücher

  • Hallo,
    ich habe einen Sohn der eine E-Schule besucht und eine Fördermaßnahme erhält die durch vom Jugendamt bezahlt wird. Unseren Eigenanteil haben wir 2001 unter Außergewöhnlichen Belastungen-Andere Außergewöhnliche Belastungen- Weiter Kosten- Aufwendungen-Sonstiges im Sparbuch geltend gemacht. Dies wurde vom Finanzamt anerkannt. Vielleicht ist dies eine Möglichkeit
    Gruß