Aus-&Weiterbildungskosten Externer Prüfling für Tischler

  • Ich arbeite als Holzmechaniker in der Industrie und werde im Januar die Prüfung zum Tischler ablegen. Da mir kein Ausbildungsbetrieb zur Verfügung steht, der die Prüfungskosten über nimmt, trage ich bisher alle Kosten selbst. Allein das Material für das Gesellstück beläuft sich auf 2400DM brutto. Kann ich dies absetzen?
    Außerdem war ich zur anschaffung einer Maschine gezwungen, die 948,-DM incl. MWSt kostete. Kann ich alles als Aus-&Weiterbildungskosten absetzen, oder bin ich zur Aufsplittung gezwungen. Gerade die Maschine ist knapp über der Grenze der geringwertigen Wirtschaftsgüter.
    Da ich zum Kauf der Waren vorher gezwungen bin, sind alle Dinge 2001 erworben, die Prüfung aber erst Ende Januar 2002. Ist die steuerliche Absetzung trotzdem möglich?
    Besten dank

  • Dass die Prüfung erst 2002 ist egal - vorgenommene Kosten. Wenn Tischler eine Weiterführung des Holzmechanikers darstellt, sollten alle diesbezüglichen Kosten als (vorgenommene) Werbungskosten erklärt werden. Aus-/Weitterbildungkosten sind bekanntermaßen nur beschränkt abzugsfähig.