Hallo,
ich versuche mich gerade an der Einkommensteuer für 2008 meiner Freundin, die selbständige Therapeutin ist. Sie hat in 2009 das vorher geleaste Auto restgekauft. Kann sie in der Einkommensteuer 2008 eine Rücklage dazu ausweisen, so dass sie in 2008 weniger zu versteuern hat?
Das könnte sich lohnen, da sie in 2009 sowieso weniger einnehmen wird.
Was besagt der Gewinnzuschlag nach § 7g Abs. 5 EStG? Irgendwie scheint es mir, dass man für die Rücklage 12% Steuern zahlt? Ist das richtig?
Würde mich freuen, eine Antwort zu bekommen!
Ulfilas