Dienstfahrten

  • Hallo
    ich bin Beschätigter im Öffentl. Dienst und muss desöffteren vom meiner Arbeitsstelle zu Verwaltung fahren die 5km bzw 10km entfernt liegt.
    Weiss jemand ob ich diese Fahrten als Dienstfahrten ansetzen kann und wie hoch die Km-Pauschale ist.


    vielen Dank im Voraus


    Manfred

  • Hallo Herr Ziegler,


    ich zitiere die Lohnsteuerrichtlinie 37 - hier lediglich den Absatz 3 wo der Reisekostenbegriff erläutert wird:


    Dienstreise


    (3) Eine Dienstreise ist ein Ortswechsel einschließlich der Hin- und Rückfahrt aus Anlaß einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit. Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte beruflich tätig wird. Bei einer längerfristigen vorübergehenden Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte ist nur für die ersten drei Monate eine Dienstreise anzuerkennen; nach Ablauf der Dreimonatsfrist ist die auswärtige Tätigkeitsstätte als neue regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen. Im übrigen gilt folgendes:


    1. Eine urlaubs- oder krankheitsbedingte Unterbrechung der Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte hat auf den Ablauf der Dreimonatsfrist keinen Einfluß. Andere Unterbrechungen, z. B. durch vorübergehende Tätigkeit an der regelmäßigen Arbeitsstätte, führen nur dann zu einem Neubeginn der Dreimonatsfrist, wenn die Unterbrechung mindestens vier Wochen gedauert hat.


    2. Bei auswärtigen Tätigkeitsstätten, die sich infolge der Eigenart der Tätigkeit laufend örtlich verändern, z. B. bei dem Bau einer Autobahn oder der Montage von Hochspannungsleitungen, gilt die Dreimonatsfrist nicht. Sie gilt ebenfalls nicht für Arbeitnehmer, die über einen längeren Zeitraum hinweg eine Auswärtstätigkeit an täglich mehrmals wechselnden Tätigkeitsstätten innerhalb einer Gemeinde oder deren Umgebung ausüben, z. B. Reisevertreter.


    Für die Berücksichtigung von Fahrtkosten gelten auch Fahrten zwischen mehreren regelmäßigen Arbeitsstätten in demselben Dienstverhältnis oder innerhalb eines weiträumigen Arbeitsgebietes von einer Tätigkeitsstätte zur nächsten als Dienstreisen.


    Der letzte Satz regelt also die Fahrtkosten -bei dir Dienstreise, da du im öffentlichen Dienst tätig bist.


    Der KM Satz beträgt 0,58 DM bzw. 0,40 € pro gefahrenen KM


    Gruß