Mitarbeitender Gesellschafter in einer GmbH

  • Ich war bis Mitte letzten Jahres mitarbeitender Gesellschafter (2% Beteiligung) in einer Gmbh. Für diese Firma wurde inzwischen das Insolvenzverfahren eröffnet (noch nicht abgeschlossen) und ich bin seitdem arbeitslos. Da die Insolvenzmasse voraussichtlich gegen null geht sind auch meine Stammeineinlagen futsch.
    Ich war bei dieser Firma als normaler Angestellter mit sozialversicherungspflicht tätig und dies auch schon vor meiner Beteiligung an Firma.
    Meine Frage lautet daher gehend:
    Ob und wo muß ich die Beteiligung in meiner Einkommensteuererklärung angeben ?
    Kann ich die Verluste meiner Stammeinlage geltend machen ?
    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar !

  • Insolvenz ist wohl einer Veräußerung (Preis Null) gleichzustellen. Insofern entsteht ein Verlust (Null - Anschaffungskosten Stammeinlage) aus der Veräußerung von Anteilen einer Kapitalgesellschhaft (Anlage GSE)