Welches Buchungskonto für Amazon.de Partnerprogramm

  • Hallo Forum,


    wieder mal habe ich eine Frage, diesmal geht es um die Wahl des richtigen Buchungskontos.


    Ich habe Einnahmen über das Amazon.de, sowie das Amazon.com & Amazon.co.uk Partnerprogramm.


    Die Einnahmen aus den USA (Amazon.com) verbuche ich auf 8338 - Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Innland nicht steuerbare Umsätze).


    Welches Konto muss ich denn für Einnahmen aus Großbritannien (amazon.co.uk) nehmen (8339 ??)
    bzw. Einnahmen aus dem Amazon.de Partnerprogramm (wird ja Ausbezahlt von Amazon EU Sarl - Luxemburg) ? 8337 oder 8339 ?


    Lieben Dank für Eure Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Sicher, dass Deine ganzen Umsätze nicht steuerbar bzw. in anderen EU-Ländern steuerpflichtig sind? Ich habe da so meine Bedenken. Maßgeblich für eine Umsatzsteuerpflicht bzw. die Steuerbarkeit im Inland ist doch nicht der Sitz von Amazon (also die Plattform, über die Du anbietest), sondern der Sitz des Abnehmers bzw. bei Privatpersonen Dein Betriebssitz. Du musst die Umsatzsteuerpflicht also für jeden einzelnen Umsatz gesondert prüfen und aufzeichnen. Ich habe habe auch schon bei amazon.com.uk gekauft. Und wenn ich dann an Dich geraten wäre, hättest Du selbstverständlich einen im Inland steuerpflichtigen Umsatz getätigt.


    Und § 13 b UStG ist übrigens etwas ganz anderes. Schon mal nachgelesen?

  • Ich glaube, wir reden von 2 verschiedenen Dingen. Ich verkaufe selbst nichts auf Amazon.de/co.uk/.com, sondern bewerbe nur die Plattform und erhalte von Amazon eine Provision für die vermittelten Umsätze (trete also nicht selbst als Verkäufer auf).


    Laut Amazon (de/co.uk) wird mir die Provision von Amazon ohne Umsatzsteuer ausbezahlt, da diese dem Reverse-Charge verfahren unterliegt. Deshalb denke ich,ich muss auf 8339 buchen.


    Was mir nicht so genau klar ist, wo genau der Unterschied zwischen dem Konto 8337 (Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach §13b UStG schuldet) und dem Konto 8339 (Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze) liegt.

    • Offizieller Beitrag

    Laut Amazon (de/co.uk) wird mir die Provision von Amazon ohne Umsatzsteuer ausbezahlt, da diese dem Reverse-Charge verfahren unterliegt. Deshalb denke ich,ich muss auf 8339 buchen.

    Ja.

    Was mir nicht so genau klar ist, wo genau der Unterschied zwischen dem Konto 8337 (Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach §13b UStG schuldet) und dem Konto 8339 (Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze) liegt.

    Steht doch schon in der Überschrift § 13b Leistungsempfänger als Steuerschuldner und ansonsten in der Vorschrift. Nennt sich auch Umkehr der Steuerschuldnerschaft.