Hallo zusammen,
eine Frage zur Aktivierung im Anlagevermögen:
ich habe ein Notebook gekauft, Anschaffungspreis netto unter 1.000 Euro, also erfolgt die Abschreibung ja als Sammelposten (Pool) über 5 Jahre. Zusätzlich habe ich einen LCD-Monitor angeschafft, Anschaffungspreis netto unter 150 Euro. Der Monitor ist bewegliches WG, nicht selbstständig nutzbar und müsste dann doch im Anlagevermögen zum dazugehörigen WG aktiviert werden. Dies wäre dann wiederum das Notebook, das jedoch nicht im Anlagevermögen aktiviert wurde, weil über Poolabschreibung erfasst (WG >150 Euro <1000 Euro).
Muss der Monitor wirklich im AV aktiviert werden oder kan er als GWG direkt abgeschrieben werden?
Wenn er im AV aktiviert werden muss, wie wird er dann dem Notebook zugeordnet?
Vielen Dank!