Aktivierung im Anlagevermögen

  • Hallo zusammen,


    eine Frage zur Aktivierung im Anlagevermögen:


    ich habe ein Notebook gekauft, Anschaffungspreis netto unter 1.000 Euro, also erfolgt die Abschreibung ja als Sammelposten (Pool) über 5 Jahre. Zusätzlich habe ich einen LCD-Monitor angeschafft, Anschaffungspreis netto unter 150 Euro. Der Monitor ist bewegliches WG, nicht selbstständig nutzbar und müsste dann doch im Anlagevermögen zum dazugehörigen WG aktiviert werden. Dies wäre dann wiederum das Notebook, das jedoch nicht im Anlagevermögen aktiviert wurde, weil über Poolabschreibung erfasst (WG >150 Euro <1000 Euro).


    Muss der Monitor wirklich im AV aktiviert werden oder kan er als GWG direkt abgeschrieben werden?
    Wenn er im AV aktiviert werden muss, wie wird er dann dem Notebook zugeordnet?


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Der Monitor ist bewegliches WG, nicht selbstständig nutzbar und müsste dann doch im Anlagevermögen zum dazugehörigen WG aktiviert werden.

    Monitor unter 150 € netto = Aktivierung im AV und Abschreibung auf 3 Jahre. Notebook bleibt im Pool.

  • Danke Miwe4, aber gibt's noch Alternativen? Muss das Notebook auf jeden Fall in den Pool? Denn damit schreibe ich es ja über 5 Jahre und nicht über 3 Jahre (Abschreibung f. Notebook) ab und stelle mich doch eigentlich damit schlechter, oder?
    Mir kommts auch komisch vor, dass der Monitor im AV und das Notebook im Pool ist - oder soll mich das nicht stören?


    Besten Dank und Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Danke Miwe4, aber gibt's noch Alternativen?

    Nein.

    Muss das Notebook auf jeden Fall in den Pool?

    Ja.

    Mir kommts auch komisch vor, dass der Monitor im AV und das Notebook im Pool ist - oder soll mich das nicht stören?

    So sind die Regeln.

  • Gehört der Monitor denn zu dem Notebook?
    Wenn ich mir ein Notebook mit Dockingstation kaufe,
    dazu über die Dockingstation Monitor, Drucker, externe Festplatte
    usw. laufen lasse, würde ich doch eher mal sagen, dass die komplette
    Einheit zu aktivieren ist!
    So würde ich es in jedem Fall machen.
    Vorausgesetzt, der Monitor ist nicht für einen anderen PC bestimmt.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich mir ein Notebook mit Dockingstation kaufe, dazu über die Dockingstation Monitor, Drucker, externe Festplatte usw. laufen lasse, würde ich doch eher mal sagen, dass die komplette Einheit zu aktivieren ist! So würde ich es in jedem Fall machen.

    Nein. M.E. falsch. Der Gesetzeswortlaut ist da eindeutig.