Verlustvortrag/Rücktrag

  • Wir sind freiberuflich Selbstständig und machen eine E/Ü Rechnung.Im Jahr 2000/2001 haben wir aufgrund einer beruflichen Weiterbildung über das ganze Jahr verteilt einen Einnahmenseinbruch gehabt. Besteht die möglichkeit diese Differenz im Verhältnis gesehen mit dem Jahr 99 das ein volles Arbeitsjahr war, als Verlust rücktrag in der 2001 Steuer geltend zu machen? Kann ich das als Freiberufler überhaupt geltend machen?
    Wonach kann ich berechnen?
    Würde mich freuen wenn viele eine Antwort hätten. Danke

  • Hallo Gaby
    Da du von "wir" sprichtst gehe ich mal davon aus, dass du verheiratet bist.
    Gesetzliche Grundlage für den Verlustvor- oder Rücktrag ist der § 10d EStG.


    Erst wenn die Summe der Einkünfte Negativ ist, ist der Verlust rück- oder vortragfähig.


    Liegen keine anderen sonstigen positiven Einkünfte vor, mit denen u.U. die Verluste aus einer Einkunftsart verrechnet werden können ist der Verlust Rück- oder Vortragsfähig.


    Dieser Verlust wird vom FA gesondert festgestellt. Hierüber erhälst du einen gesonderten Bescheid.


    Den von dir errechneten Verlust, welchen du mit dem Sparbuch direkt nach deinen Eingaben sehen kannst, im Dialog O: Verlustabzug beantragen.


    Du solltest aber ins Vorjahr nur soviel zurücktragen/begrenzen bis deine Steuer des Vorjahres 0,-- DM beträgt.


    Greetings