Umsatzsteuer bei ust.-befreiten Auftraggebern???

  • Ich werde im diesem Jahr hauptsächlich für umsatzsteuerbefreite Einrichtungen freiberuflich arbeiten(Uni, Schulen etc.)Muss ich trotzdem Umsatzsteuer einnehmen oder bedeutet das, dass ich von diesen Einrichtungen gar keine Umsatzsteuer einnehmen "darf"? Bin ich trotzdem umsatzsteuerpflichtig, bzw. kann ich trotzdem in den Genuss des Vorsteuerabzugs für meine Betriebsausgaben kommen? Danke!