Umsatzsteuer bei ust.-befreiten Auftraggebern???

  • Ich werde im diesem Jahr hauptsächlich für umsatzsteuerbefreite Einrichtungen freiberuflich arbeiten(Uni, Schulen etc.)Muss ich trotzdem Umsatzsteuer einnehmen oder bedeutet das, dass ich von diesen Einrichtungen gar keine Umsatzsteuer einnehmen "darf"? Bin ich trotzdem umsatzsteuerpflichtig, bzw. kann ich trotzdem in den Genuss des Vorsteuerabzugs für meine Betriebsausgaben kommen? Danke!

  • Hi Malka


    Die Umsatzsteuerfreiheit regelt der §4 des UStG, dort ist unter Nr. 21 aufgeführt
    a)die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer
    allgemein bildender oder berufsbildender Einrichtungen,


    aa)wenn sie als Ersatzschulen gemäß Artikel 7 Abs. 4 des Grundgesetzes staatlich genehmigt oder nach
    Landesrecht erlaubt sind oder
    bb)wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer
    juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten;
    b)die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer
    aa)an Hochschulen im Sinne der §§ 1 und 70 des Hochschulrahmengesetzes und öffentlichen allgemein
    bildenden oder berufsbildenden Schulen oder
    bb)an privaten Schulen und anderen allgemein bildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit diese
    die Voraussetzungen des Buchstabens a erfüllen;
    21a. die Umsätze der staatlichen Hochschulen aus Forschungstätigkeit. Nicht zur Forschungstätigkeit gehören Tätigkeiten, die sich auf die Anwendung gesicherter Erkenntnisse beschränken, die Übernahme von Projektträgerschaften sowie Tätigkeiten ohne Forschungsbezug;



    Da du für diese Tätigkeiten keine Umsaztsteuer vereinnahmen kannst, wenn die obigen Voraussetzungen vorliegen kannst du für diese (Ausschlußumsätze) auch keine Vorsteuerbeträge geltend machen.
    Interessant ist aber auch deine freiberufliche Tätigkeit. Diese wird im § 18 EStG geregelt. Wenn du eine Lehrtätigkeit aufnimmst sollte es mit der Einstufung als freiberufler keine Probleme geben.


    Ciao