Firmenwagen: Einlage/Entnahme aus BV bei EÜR als Werksangehöriger mit 2 Gewerbe

  • Hallo zusammen!


    Vornweg: Ich benutze Wiso Mein Büro Professional.


    Ich habe einen etwas komplizierten Fall:


    Ich habe eine Gewerbetätigkeit sowie eine freiberufliche Tätigkeit, die ich beide als Nebentätigkeit ausführe. Für beide erstelle ich getrennte EÜRs (jeweils als ein Mandant angelegt), bin aber kein Kleinunternehmer (sondern umsatzsteuerpflichtig).
    Als Haupttätigkeit habe ich ein Angestelltenverhältnis (VW-Werksangehöriger).


    Ich möchte nun einen Neuwagen, den ich vor 3 Monaten über den VW-Mitarbeiterverkauf als privat gekauft habe, als Firmenwagen für die Nebentätigkeiten laufen lassen.
    Zum einfacheren Verständnis: Listenpreis des Wagens: 50.000€ (Brutto)
    Gezahlter Neupreis nach Mitarbeiter-Rabatt: 40.000€ (Brutto)


    Meine betrieblichen Fahrten werden gesamt (15% Gewerbe + 15% freiberufl. Tätigkeit) 30% betragen, 70% sind privat bzw. die Fahrt zu VW.
    Ich will daher das Auto als Betriebsvermögen aufnehmen und dann den Privatanteil anteilig als Einnahme buchen.


    Nun zu meinen eigentlichen Fragen:
    1.) Wie gehe ich prinzipiell vor, wenn ich zwei getrennte Tätigkeiten mit jeweils einer EÜR habe, aber nur einen Firmenwagen den ich für beide zuordnen will?
    Meine Theorie: Ich buche den Wagen bei der freiberufl. Tätigkeit als Firmenwagen (BV). Die jährl. Kosten betragen mit Afa: 8000€
    Diese erscheinen ja dann auf der Ausgabenseite in der EÜR der freiberufl. Tätigkeit. Kann ich dann einfach die 5600€ (70% privat) als Einnahme buchen (wenn ja, als welche? Konto?), sowie die 1200€ (15% gewerbeanteil) ebenfalls als Einnahme in der freiberufl. EÜR und gleichzeitig die 1200€ als Ausgabe in der gewerbl. EÜR?


    2.) Welchen Kaufpreis muss ich als Einlage ins BV ansetzen, auf die ja dann auch die Afa berechnet wird?
    - 50.000 (Listenpreis)
    - 40.000 (Listenpreis nach Rabattabzug)
    - 45.000 (derzeitiger Marktwert)


    3.) Wird dieser "Einlage-Preis" als vollständige Ausgabe gebucht?


    4.) Kann ich die Vorsteuer geltend machen, obwohl ich den Wagen zuvor privat gekauft habe?


    5.) Wenn das Auto als Firmenwagen läuft, gelten die Fahrten zu VW (Angestelltenverhältnis) als privat, oder?


    6.) Angenommen ich würde das Fahrzeug dann für 4 Monate als Firmenwagen im BV der freiberufl. EÜR stehen haben, und dann als "Halbjahreswagen" verkaufen.


    6.1: Kann ich dann das Fahrzeug erst entnehmen und an mich privat verkaufen und anschließend erst an einen fremden Interessenten verkaufen?
    Hintergrund ist, dass man als Gewerbetreibender meines Wissens ein Jahr Gebrauchtwagengarantie bei Verkauf geben müsste, bei Privatverkauf nicht.


    6.2 Wie wird gebucht? Wird der Verkaufspreis als vollständige Einnahme gebucht?


    6.3 Welcher Preis gilt? Der Marktpreis (z.B. 40.000) oder der aktuelle Buchwert abzgl. der bisherigen Abschreibung?
    Müsste ich dann bei 4 Monaten die Abschreibung 4mal monatlich abziehen, oder nur halbjährlich?


    Vielen Dank!

  • Das sind meiner Meinung nach zum großteil Fragen an einen Fachmann des Steuerrechts, auch Steuerberater genannt, und nicht an den Benutzer von MB der bei der "technischen Umsetzung" des Ergebnisses der Beratungen des Fragestellers mit seinem StB in MB ggf. helfen kann. Unter Umständen findest Du auch Hilfe in einem Steuerfachforum. Der gemeine MB-Benutzer würde hier meiner Meinung nach schnell mit § 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen... des Steuerberatungsgesetzes in Konflikt geraten.

    3 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()