Hallo,
ich habe eine Verständnisfrage zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen in der Umsatzsteuererklärung.
Ich habe ein kleines Gewerbe und in diesem Jahr einen iMac fürs Gewerbe gekauft (Erstellung und Betrieb von Internetseiten).
Meine Frage:
Nach meinem Verständnis kann ich die Umsatzsteuer, die ich beim Kauf vom iMac bezahlt habe im März (228 Euro), von der Umsatzsteuer, die ich in meinen gestellten Rechnungen ausgewiesen habe, abziehen. Die jährliche Abschreibung wird dann von meinem Gewinn abgezogen.
Dies geschieht aber in Mein Büro nicht. Ich habe in der Einnahmenüberschussrechnung den Posten "Vereinnahmte Umsatzsteuer". Der ist mit -23,44 Euro negativ.
Auf der Umsatzsteuererklärung wird allerdings die eingenommene Umsatzsteuer mit 320,91 Euro und die abziehbaren Vorsteuerbeträge nur mit 128,22 Euro ausgewiesen, so dass ich an das Finanzamt noch 192,69 zahlen müsste. Ist das so korrekt? Ich habe es so verstanden, dass ich vom Finanzamt was wieder bekommen müsste.
Gebucht habe ich den iMac genauso wie in der Hilfe beschrieben (Beispiel mit dem Laptop) auf Anlagegut Art 470 und Kategorie 4830. Abschreibung über 3 Jahre.
Ich nutze Mein Büro 2010 Version 10.00.00.107
Dort habe ich bei den Steuer-Einstellungen Variante 2 gewählt: Verbuch anhand eines kleinen Kontorahmens, der sich vom EÜR-Formular ableitet.
Noch ein Hinweis: Neben Umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen habe ich auch umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen. Ich weiß nicht ob das noch eine Rolle spielt.
Herzlichen Dank und Gruß
Dennis