Garagenmiete

  • Ein Firmen-Pkw darf auch privat genutzt werden. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1Öethode versteuert. Dieser Pkw wird nachts in einer Garage des Nutzers untergestellt. Auf der Grundlage eines Mietvertrages zwischen Firma und Nutzer erhält der Nutzer dafür eine monatliche Miete.
    Das FA rechnet diese Mieteinnahme des Nutzers seinem Arbeitslohn zu.
    Gibt es zu diesem Sachverhalt ein BFH - Urteil ?

  • Dienstwagenbenutzung durch Arbeitnehmer


    Aufsatz von Oberamtsrat Klaus Klöckner, Bonn
    Auszug aus NWB



    Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 8 Abs. 2, § 9, § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG; Abschn. 31 Abs. 7 und 7a, Abschn. 42 und 127 LStR; Verwaltungsregelungen



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    4. Sachleistungen des Arbeitnehmers
    Ein pauschaler oder individueller Nutzungswert kann nur um Nutzungsentschädigungen des AN gekürzt werden, die Geldleistungen sind. Sachleistungen des AN, z. B. das Abstellen des Dienstwagens in der Garage des AN oder die Übernahme der Treibstoffkosten, dürfen die pauschalen Monatswerte nicht mindern. Hat der AN für das Abstellen des Dienstwagens eine Garage gemietet und erstattet der ArbG dem AN die Garagenmiete, so handelt es sich dabei um Barlohn, der zusätzlich zum Nutzungswert lohnsteuerpflichtig ist.


    Ich habe dir mal den letzten Absatz des Aufsatzes vom Oberamtsrat kopiert. Hoffe das hilft dir weiter.