Finanzamtprüfung: rückwirkende Korrektur von Konten: geht das?

  • Hallo, ich habe ein Problem und hoffe auf Hilfe in diesem Forum.
    Wir hatten eine Finanzprüfung der Jahre 2004-2006. Das Ergebnis war akzeptabel, aber (natürlich) haben die Herren vom FA einige Dinge bemängelt, geändert oder nicht anerkannt. Nun muss ich die Zahlen der Buchhaltung ab 1.1.2007 gemäß Abschlußbericht korrigieren. Unsere Buchhaltung ist jedoch bis einschließlich 2008 bereits abgeschlossen.
    Wie ich die Sicherung per 1.1.2007 einlese, weiß ich - ich hoffe, dass das auch klappt, was in der Vergangenheit nicht immer so war (wegen versch. Versionen). Wie nun kann ich die Buchungen der Jahre 2007 und 2008 separieren und wieder einlesen, wenn ich meine Änderungsbuchungen gemacht habe, damit ich nicht alle Buchungen wiederholen muss? Denn das wäre eine mittlere Katastrophe.
    Danke für verständliche Hilfe.

    Schöne Grüsse aus Frankfurt
    Thomas

    Einmal editiert, zuletzt von Albfurs ()

  • Hallo Thomas,


    abgeschlossene Geschaeftsjahre sind nicht mehr bebuchbar.
    Selbst wenn Du zuruecksicherst, waere dann das korrigierte GJ richtig, jedoch die darauf Folgenden aufgrund der falschen EB nicht.
    Also buche im laufenden GJ einfach die korrigierten Wert mit einem entsprechenden Hinweis im Text.
    Ggf dan fuer die Forderungen EB erstellen und auf eine ausgeglichene EB des aktuellen GJ achten (Eingenkapital anpassung)