Ware im EU-Ausland gekauft, Bruttorechnung erhalten

  • Hallo allerseits!


    Ich habe eine Rechnung über eine Warenlieferung von Amazon aus dem Jahr 2009, die ich ja normalerweise als steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Erwerb verbuchen könnte. Jetzt habe ich aber damals keine Umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben, so daß der Rechnungbetrag 19 Prozent Umsatzsteuer enthält, daher habe ich das ganze als Aufwand verbucht - ist das in Ordnung? Kann ich die Umsatzsteuer auch in diesem Fall als Vorsteuer abziehen, und wenn ja, was macht es dann eigentlich für einen Unterschied, ob ich eine Brutto- oder eine Nettorechnung bekomme?


    Ich habe außerdem gelesen, daß ein innergemeinschaftlicher Erwerb in der Steuererklärung anzugeben ist, stimmt das? Und wenn ja, gilt das auch ohne Steuerbefreiung? Und auf welches Konto müßte ich das dann verbuchen?


    Gruß


    Matthias

  • Ich habe eine Rechnung über eine Warenlieferung von Amazon aus dem Jahr 2009, die ich ja normalerweise als steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Erwerb verbuchen könnte.

    Warum? Einkauf bei Amazon bedeutet meines Wissens nicht automatisch innergemeinschaftlicher Erwerb.
    Wenn es sich bei den 19% um die deutsche Umsatzsteuer handelt, dann ist dieser Wareneinkauf ganz normal aufzuzeichnen.
    Handelt es sich tatsächlich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb und die Umsatzsteuer des Herkunftlandes ist in der Rechnung ausgewiesen, dann ist der Bruttobetrag der Rechnung (Konto 3425) aufzuzeichnen. Die Umsatzsteuer des Herkunftlandes darf nicht herausgerechnet werden. Die Vor- und Umsatzsteuer von 19% (=Erwerbsumsatzsteuer) ist vom Bruttobetrag zu ermitteln und entsprechend aufzuzeichnen (Konten 1574 und 1774). Die Umsatzsteuer des Herkunftlandes wird Dir auf Antrag von den Steuerbehörden des Herkunftlandes erstattet.Infos, wie das geht, erteilt Dir deine IHK.


    Zitat von Eisenbart

    Ich habe außerdem gelesen, daß ein innergemeinschaftlicher Erwerb in der Steuererklärung anzugeben ist, stimmt das?

    Wenn Du damit die Umsatzsteuervoranmeldung und die Umsatzsteuerklärung meinst, dann lautet die Antwort Ja. Das macht aber bei korrekter Aufzeichnung MB bei Nutzung der Funktion aus Buchungen ermitteln.

    2 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort! :) Ich habe hier mal einen Auszug der Versandbestätigung, die mir Amazon zu der Bestellung geschickt hat:



    Da hier zu lesen ist, daß der Artikel über "Amazon EU S.a.r.L." verkauft wird, kommt die Rechnung ja von einem Unternehmen aus dem EU-Ausland, genauer gesagt aus Luxemburg. Und die Umsatzsteuersätze in Luxemburg sind laut Wikipedia 15, 12, 6 oder 3 Prozent, in der Rechnung wurden aber 19 Prozent berechnet (168,95 EUR * 100 / 119 = 141,97 EUR).


    Was genau ist hier also passiert, und wie muß ich es verbuchen? ?(


    EDIT: Ich hab jetzt gerade noch mal ins Impressum von amazon.de geschaut und folgendes gefunden:


    Zitat

    Diese Website (ausgenommen Marketplace) wird von der Amazon EU S.a.r.l., 5, Rue Plaetis - 2338 Luxemburg (Ust-ID: DE 814584193, eingetragene Registernummer Luxemburg: B0101818 ) betrieben. Die Amazon.de Marketplace- und zShops-Plattform ebenso wie andere Angebote für Drittanbieter auf dieser Website werden von der Amazon Services Europe S.a.r.l, 5, Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (Ust.ID: LU 19647148, eingetragene Registernummer Luxemburg: B0093815 ) betrieben. Der MP3 Music Service wird von der Amazon Media EU S.a.r.l., 5, Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg (eingetragene Registernummer Luxemburg: B0112767) betrieben.


    Geht das denn, daß ein in Luxemburg ansässiges Unternehmen eine deutsche Umsatzsteueridentifikationsnummer hat? Und wenn ja, was bedeutet das in meinem Fall? Ist das dann doch kein innergemeinschaftlicher Erwerb? ?( Und spielt es eigentlich überhaupt eine Rolle, wo Amazon seinen Sitz hat, oder geht es nur darum, wo die Ware vorher gelagert wurde?

  • Um ehrlich zu sein: Damit kann zumindest ich nichts anfangen.


    Um den Geschäftsvorfall korrekt bewerten zu können, muss mir eine Rechnung gemäß § 14 UStG vorliegen. Gibt es die Rechnung nur in elektronischer Form, so muss diese mit einer qualifizierten erlektronischen Signatur versehen sein. Anhand den Angaben in der qualifizierten Rechnung kann dann der Geschäftsvorfall korrekt bewertet und letztendlich korrekt aufgezeichnet werden.


    Alles andere ist in meinen Augen Kaffeesatzleserei.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Also ich hab jetzt mal die Rechnung rausgekramt, die mit der Ware versendet wurde, darauf findet sich die Adresse unserer Firma als Empfänger, als Rechnungssteller steht dort:


    Amazon EU S.à.r.l; 5, Rue Plaetis. L - 2338 Luxembourg
    Steuernummer: 04019490837
    USt-ID: DE814584193


    Auf der Rechnung ist der Nettowert der Ware mit 141,97 EUR angegeben, die Umsatzsteuer ist explizit mit 19 Prozent ausgewiesen und beträgt 26,98 EUR. Unsere eigene Umsatzsteueridentifikationsnummer ist nicht auf der Rechnung zu finden.


    Reichen diese Informationen, um den Geschäftsvorfall zu bewerten? Handelt es sich jetzt hier um einen innergemeinschaftlichen Erwerb? :?:

  • Steht alles auf den Seiten von Amazon:

    Zitat von Amazon

    Umsatzsteuer auf Artikel, die von Amazon.de an deutsche Kunden verkauft werden
    Die Umsatzsteuersätze für gegenständliche Artikel, die innerhalb von Deutschland verschickt werden, sind wie folgt:
    * 7% für Bücher. Bitte beachten Sie, dass nicht für alle Buchartikel ein niedrigerer Umsatzsteuersatz gilt. Für manche buchähnlichen Artikel findet der höhere Standard-Umsatzsteuersatz von 19% Anwendung.
    * 19% für gegenständliche Artikel, die keine Bücher sind, beispielsweise Geschenkverpackungen, Hörbücher/Audiobooks, E-Books, CDs, Videos, DVDs, elektronische Produkte, Spielsachen, Software, Babyartikel oder Computer- und Videospiele. Bei Produkten, die sowohl aus einem Buch als auch aus einem anderen Artikel, zum Beispiel einer CD-ROM, bestehen (so genannte Kombi-Produkte), errechnet sich die Umsatzsteuer nach dem jeweiligen Wert der Komponenten gemessen am Gesamtwert des Produktes, welches der Umsatzsteuer unterliegt. Die Höhe der Umsatzsteuer für die Versandkosten spiegelt die Höhe der Umsatzsteuer für die Artikel wider, die wir Ihnen zusenden.

    Damit dürfte das Tema erledigt sein...

  • Gut, daß Amazon 19 Prozent Mehrwertsteuer bei Lieferungen an deutsche Kunden berechnet, weiß ich bereits, das steht ja schließlich auch auf der Rechnung. Aber der normale Mehrwertsteuersatz in Luxemburg beträgt 15 Prozent, und ich kann ja auf unsere Rechnungen auch nicht einfach den Mehrwertsteuersatz eines anderen Landes draufschreiben, oder? Und was heißt das jetzt überhaupt bezüglich der Frage, ob es sich hier um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt? :?:

  • Lies doch einmal in Ruhe die in meinem vorherigen Beitrag(-Nr. 6) verlinkte Seite von Amazon. Dann wirst Du feststellen, dass Teil 2 meines Beitrag(-Nr. 2) nicht ganz auf die Situation passt, da es sich hier um ein Internet-Geschäft handelt. Dann nimmst Du das Umsatzsteuergesetz in die Hand und liest dort nach. Zunächst muss geklärt werden, ob das Internet-Geschäft der Besteuerung unterliegt. Ist das geklärt, gehts um die Besteuerung selbst und diese hängt vor allem davon ab, an welchem Ort die Leistung ausgeführt wird. Der Ausführungsort bestimmt sich nach den §§ 3 ff. UStG. Danach muss das Geschäft einen Anknüpfungspunkt zum Inland aufweisen. Und bei Dir bedeutet das: Amazon im Ausland und Du im Inland. Weiterhin handelt es sich bei dem von Dir geschilderten Sachverhalt um eine Lieferung. Der Ausführungsort einer Lieferung richtet sich nach §§ 3 Abs. 5a bis 8, 3c ff. UStG und ist von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem davon, ob der Versand aus der EU ( § 3c UStG) oder einem Drittstaat ( § 1 Abs. 4 UStG) erfolgt. Grundsätzlich liegt in dem von Dir geschilderten Sachverhalt der Ausführungsort im Inland und demgemäß hat Amazon richtig gehandelt.


    ...und das ganze Geschreibsel solltest Du jetzt noch von einem Steuerberater verifizieren lassen, oder aber Du glaubst Amazon, dass dessen Steuer- und Rechtsabteilung weiß, was sie tut. Alternativ besuchst Du einen Buchhaltungskurs, dann wird das alles ausführlich durchgekaut. So einfach ist das.


    Ich für meinen Teil klinke mich aus diesem Thread jetzt aus.

  • Ich habe mich jetzt nochmal umgehört und eine Antwort auf meine Frage gefunden: Wenn ein im Ausland ansässiges Unternehmen eine bestimmte Lieferschwelle überschreitet, dann kann oder muß es eine deutsche Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen und die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes berechnen. In diesem Fall werden Rechnungen so behandelt, als ob die Ware aus dem Inland geliefert worden wäre, so auch bei meiner Rechnung von Amazon.