Hallo allerseits!
Ich habe eine Rechnung über eine Warenlieferung von Amazon aus dem Jahr 2009, die ich ja normalerweise als steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Erwerb verbuchen könnte. Jetzt habe ich aber damals keine Umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben, so daß der Rechnungbetrag 19 Prozent Umsatzsteuer enthält, daher habe ich das ganze als Aufwand verbucht - ist das in Ordnung? Kann ich die Umsatzsteuer auch in diesem Fall als Vorsteuer abziehen, und wenn ja, was macht es dann eigentlich für einen Unterschied, ob ich eine Brutto- oder eine Nettorechnung bekomme?
Ich habe außerdem gelesen, daß ein innergemeinschaftlicher Erwerb in der Steuererklärung anzugeben ist, stimmt das? Und wenn ja, gilt das auch ohne Steuerbefreiung? Und auf welches Konto müßte ich das dann verbuchen?
Gruß
Matthias