Hallo,
ich benötige ganz dringend Hilfe. Lohn Januar 2010 muss gemacht werden.
Ich habe einen neuen Arbeitnehmer, Grund-Gehalt 1000,00 €, der hat eine Direktversicherung abgeschlossen nach § 3 Nr. 63 EStG am 01.07.07, also erst im Rentenalter steuerpflichtig. Diese Versicherung wird jetzt vom neuen Arbeitgeber übernommen. Direktversicherung wird zusätzlich zum Gehalt vom Arbeitgeber gezahlt.
Ich habe jetzt den Bruttobezug der Direktversicherung in Höhe von 366,00 € eingegeben mit Lohnart 321 (Direktversicherung) und Nettoabzug Lohnart 820 (Direktversicherung).
Auf der Lohnabrechnung erscheint jetzt bei Steuer- und SV Brutto 1000,00 € als Bemessungsgrundlage. Außerdem wird auf die 366,00 € eine pauschale Steuer erhoben, aber keine Sozialversicherung.
Ist das so ok? Ich zweifel echt an der pauschalen Steuer. Wenn das richtig wäre, dann würde der Arbeitgeber pauschale Steuer zahlen und der Arbeitnehmer im Rentenalter es noch mal versteuern
Gruß,
Parsifal