Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG

  • Hallo,
    ich benötige ganz dringend Hilfe. Lohn Januar 2010 muss gemacht werden.


    Ich habe einen neuen Arbeitnehmer, Grund-Gehalt 1000,00 €, der hat eine Direktversicherung abgeschlossen nach § 3 Nr. 63 EStG am 01.07.07, also erst im Rentenalter steuerpflichtig. Diese Versicherung wird jetzt vom neuen Arbeitgeber übernommen. Direktversicherung wird zusätzlich zum Gehalt vom Arbeitgeber gezahlt.


    Ich habe jetzt den Bruttobezug der Direktversicherung in Höhe von 366,00 € eingegeben mit Lohnart 321 (Direktversicherung) und Nettoabzug Lohnart 820 (Direktversicherung).


    Auf der Lohnabrechnung erscheint jetzt bei Steuer- und SV Brutto 1000,00 € als Bemessungsgrundlage. Außerdem wird auf die 366,00 € eine pauschale Steuer erhoben, aber keine Sozialversicherung.
    Ist das so ok? Ich zweifel echt an der pauschalen Steuer. Wenn das richtig wäre, dann würde der Arbeitgeber pauschale Steuer zahlen und der Arbeitnehmer im Rentenalter es noch mal versteuern


    Gruß,
    Parsifal

  • Hallo,
    ich habe einen Mitarbeiter mit eines solchen Direktversicherung der zahlt keine SV-Abgaben aber Pauschalsteuer auf den Betrag. Allerdings hat er den Vertrag schon länger abgeschlossen.


    Bei neueren Verträgen besteht, glaube ich Steuerfreiheit! Es gibt aber einen jährlichen Höchstbetrag für die Befreiung von Sozialabgaben und Steuern. Ich denke 366€ monatlich liegen darüber. Vielleicht kannst Du das aus dem Vertrag ersehen oder beim Steuerberater erfragen.



    Ich habe Lohnart 321 Direktversicherung SV-frei erfasst und keine zusätzliche Lohnart zum Nettoabzug.
    Das habe ich unter Lohnabrechnungsdaten - Verträge erfasst!



    Du kannst Dir die Lohnarten auch selbst anpassen wie Du es brauchst! Dafür kopierst Du eine ähnliche Lohnart und passt sie Deinen Wünschen an.


    Viel Glück!