Kapitalerträge bei Altersrentner + Nebenerwerb kleine eigene Firma

  • Meine Eltern beziehen jeweils eine Altersrente. (beide über 65 J.) Auf meiner Mutter wurde im Oktober 2010 eine Firma (Einzelunternehmen) angemeldet. Diese Firma dient nur zum Nebenerwerb. Es wurde ebenso die Firma als Kleingewerbe angemeldet, somit das wir von d. MwSt. befreit sind.


    Nun zur meiner Frage:


    Als Rentner müssen meine Eltern eigentlich keine Steuererkl. mehr machen. Aber aufgrund des Nebenerwerb durch selbständige Arbeit, müssen sie jetzt eine St.-erkl. abgeben.


    Wie verhält es sich mit den Freistellunsaufträgen. Bisher haben sie immer diesen Freistellunsauftrag von Ihrer Bank bekommen. Das FA meinte, dass sie keine Steuererkl. abgebeben müssen & somit auch keine bezahlen mussten. Wie verhält sich dies jetzt 2009 und 2010. Zählt das Einkomen der Firma (Gewinn 2009, nach Abzug aller Kosten ca. 250 €) zum Kapitalvermögen? Muss dies jetzt als Kap-vermögen gemeldet werden? Wir haben ein einfache EÜR erstellt.


    Bisher sind auf das Kap.-vermögen keine Steuern angefallen. Für die Zukunft ist auch nicht geplant, dass die Firma als Kleingewerbe weiterhin betrieben wird.



    MfG



    dirk

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    Du scheinst hier einiges zu verwechseln: Gewerbeeinkünfte sind keine Einkünfte aus Kapitalvermögen, was der Name doch selbst schon sagt. Deine Eltern sollten diesbezüglich also vorsichtig sein und evtl. einen Steuerberater befragen.