Wie erfolgt die zeitliche Aufteilung der unschädlichen Bezugsgrenze beim Ausb...

  • Hallo da draußen,


    ich hätte folgendes Problem,


    ich war von Januar bis September Azubi mit ca. 12.000 DM Verdienst. Oktober - Dezember war ich dann Student mit 0 DM Einkommen. Kann man den Freibtrag von 3.600 jetzt zwölfteln und für 10-12/2001 900 DM ansetzen, und da diese ja nicht überschritten wurden, 3/12 von 4.200 DM = 1.050 DM bei meinem Vater als Ausbildungsfreibetrag abziehen?
    Schwierige Frage, ich weiß, aber ich bau auf euch!


    Danke im Voraus!


    Schöne Grüße
    Frank

  • Die Voraussetzungen für den Ausbildungsfreibetrag lagen also von Oktober bis Dezember vor. Da du in dieser Zeit keine Einkünfte und Bezüge hattest solltest du bei der Eingabe dieser Zeitraum dies auch so eingeben. Das Programm rechnet dann Einkünfte bis September abzüglich Werbungskosten (12000-2000)- entspricht monatlichen Einkünften von 1111,11 DM. Abzüglich der monatlichen unschädlichkeitsgrenze von 300,-- DM . Also kein AFB für den Zeitraum Januar bis September. Aber für den Zeitraum Oktober bis Dezember keine Einkünfte die über die Schädlichkeitsgrenze sind, da 0,-- DM also AFB für 3 Monate bei auswärtiger Unterbringung 1050,--DM.


    Ciao