Abgrenzung Gewerbebetrieb und Freiberufler

  • Die vom Bundesfinanzhof (BFH) entwickelten Abgrenzungskriterien zwischen einem Gewerbetrieb und einem Freiberufler auf dem Gebiet Informationstechnologie können wie folgt zusammen gefasst werden: Freiberufler ist derjenige, der sich mit Systemsoftware und nicht mit Anwendungsprogrammierung beschäftigt. Die Folge daraus ist, dass er nicht gewerbesteuerpflichtig ist, keiner Buchführungspflicht unterliegt und auch kein Zwangsmitglied bei der IHK ist. Er ist vielmehr Freiberufler im Sinne von § 18 EStG.
    Die Tätigkeit auf dem Bereich der Systemsoftware stellt eine ingenieurähnliche Tätigkeit dar. Nach der Definition des BFH ist der Begriff Systemsoftware aber
    erheblich weiter auszulegen als vielleicht aufgrund des Wortlauts anzunehmen ist: ... mehr unter <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.steuerschroeder.de">http://www.steuerschroeder.de</a><!-- w -->

  • Reklame von SteuerSchröder.


    Ich finds nicht gut wenn du hier mit einem Beitrag anfängst und mittendrin aufhörst mit dem Hinweis auf deine Homepage.


    Schreibe den Artikel zu Ende und erwähne SteuerSchröder. de als Quelle.


    Das weckt bei einigen mehr interesse als mittendrin aufzuhören.