Aktienoptionen als steuerpflichtiger Arbeitslohn

  • Zur Gruppe der innovativen Vergütungssysteme, die aus den USA kommend auch in
    den europäischen Arbeitsmarkt Eingang finden, gehören vor allem die sog. "stock-options".
    Dabei handelt es sich um nicht handelbare Optionen auf den späteren Erwerb von Aktien
    an der Arbeitgeber-Aktiengesellschaft zu einem bestimmten Übernahmepreis und nach Ablauf
    einer Sperrfrist. Auf diese Weise können die begünstigten Arbeitnehmer an einer zukünftigen
    Wertentwicklung "ihres" Unternehmens partizipieren: Steigt der Kurs der Aktien über den
    in der Option bestimmten Übernahmepreis, kann der Arbeitnehmer durch Ausübung seines
    Optionsrechts die Aktien zum günstigeren Übernahmepreis erwerben und sodann die Kursdifferenz
    als Gewinn realisieren. Es ist zu erwarten, ... mehr unter <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.steuerschroeder.de">http://www.steuerschroeder.de</a><!-- w -->

  • Hallo Michael


    wie soll das ablaufen. Der Arbeitgeber muß doch dann die Entscheidung treffen. Außerdem geht das doch nur bei großen Aktiengesellschaften.


    Aber interessant ist die Sache allemal.


    Leider arbeite ich nicht bei einer Aktiengesellschaft.


    thx

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von &quot;HausGeist&quot;

    Hat inwzischen jemand hiermit Erfahrungen gemacht?


    Was heißt Erfahrungen?


    Das ist ein altes Thema:
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.fm.nrw.de/cgi-bin/fm/custom/pub/content.cgi?lang=1&ticket=guest&oid=7396">http://www.fm.nrw.de/cgi-bin/fm/custom/ ... t&oid=7396</a><!-- m -->


    Welche Frage hast du eigentlich ?

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Zitat

    Meine Frage lässt sich natürlich einfacher formulieren: Wo / Wie muss ich diesen "Vorteil" in WISO eingeben um ihn korrekt dort einzugeben?


    Hallo HausGeist, habe exakt die gleiche Frage - hast Du inzwischen eine Antwort erhalten, die Du hier einstellen kannst?


    Lieben Dank!

  • Hallo,


    nach Anruf beim Finanzamt und Auskunft durch einen netten
    Beamten ist der geldwerte Vorteil "Steuerpflichtiger Arbeitslohn,
    von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist"
    (d.h. ANLAGE N, im 2005er Vordruck die Zeile 17).


    Über die Formularansicht im BUHL Sparbuch kommt man durch
    Anklicken der Zelle in Zeile 17 leider an die FALSCHE Stelle! :twisted:


    Nach etwas längerer Suche im BUHL Sparbuch 2006 dann
    die Lösung :idea: :


    in der Baumstruktur unter C) Einnahmen als Arbeitnehmer,
    dort dann 5) Sonstiges anwählen -> hier ist es die 4.te Zeile von
    unten "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" bei
    der man wunderbar eine Tabelle hinterlegen kann mit den
    Auszahlungspunkten im Jahr.


    Viel Spaß!