Ist die Eigenheimzulage bei Vermietung nach Selbstnutzung vom Anschaffungspreis für die AFA abzuziehen?

  • Hallo zusammen,


    ich hätte eine folgende Frage.


    Ich habe für meine von August 1999 - November 2006 selbst bewohnte Eigentumswohnung Eigenheimzulage erhalten. Im Anschluss an diesen Zeitraum wurde die Wohnung vermietet und AFA geltend gemacht. Der AFA liegen die kompletten Herstellungs- und Anschaffungskosten der Wohnung zu Grunde. Natürlich sind die Jahre der Eigennutzung vom Abschreibungszeitraum abzuziehen, das ist klar.


    Die Frage, die sich mir aber nun stellt ist: Hätte ich die 40.000,- DM Eigenheimzulage von den Herstellungs- und Anschaffungskosten abziehen müssen und nur vom verbleibenden Restebetrage die AFA berechnen müssen? Beispiel: Anschaffungskosten 200.000,- DM - erhaltene EHZ 40.000,- DM ergibt 160.000,- DM verbeibende Anschaffungskosten?


    Im Eigenheimzulagengesetz habe ich folgenden Paragraphen gefunden. Leider weiß ich nicht, ob sich das auf meinen Fall bezieht:

    § 16 Ertragsteuerliche Behandlung der Eigenheimzulage

    Die Eigenheimzulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie mindert nicht die steuerlichen Herstellungs- und Anschaffungskosten.


    Vielen Dank für Infos


    Pucki



    • Offizieller Beitrag

    Ich habe für meine von August 1999 - November 2006 selbst bewohnte Eigentumswohnung Eigenheimzulage erhalten. Im Anschluss an diesen Zeitraum wurde die Wohnung vermietet und AFA geltend gemacht. Der AFA liegen die kompletten Herstellungs- und Anschaffungskosten der Wohnung zu Grunde. Natürlich sind die Jahre der Eigennutzung vom Abschreibungszeitraum abzuziehen, das ist klar. ....... Im Eigenheimzulagengesetz habe ich folgenden Paragraphen gefunden. Leider weiß ich nicht, ob sich das auf meinen Fall bezieht:
    § 16 Ertragsteuerliche Behandlung der Eigenheimzulage
    Die Eigenheimzulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie mindert nicht die steuerlichen Herstellungs- und Anschaffungskosten.

    Sagt doch alles. Ansonsten hätte sich das FA mit Sicherheit auch gemeldet. Da ist so etwas heute nämlich alles im Computer gespeichert.