Hallo zusammen,
ich hätte eine folgende Frage.
Ich habe für meine von August 1999 - November 2006 selbst bewohnte Eigentumswohnung Eigenheimzulage erhalten. Im Anschluss an diesen Zeitraum wurde die Wohnung vermietet und AFA geltend gemacht. Der AFA liegen die kompletten Herstellungs- und Anschaffungskosten der Wohnung zu Grunde. Natürlich sind die Jahre der Eigennutzung vom Abschreibungszeitraum abzuziehen, das ist klar.
Die Frage, die sich mir aber nun stellt ist: Hätte ich die 40.000,- DM Eigenheimzulage von den Herstellungs- und Anschaffungskosten abziehen müssen und nur vom verbleibenden Restebetrage die AFA berechnen müssen? Beispiel: Anschaffungskosten 200.000,- DM - erhaltene EHZ 40.000,- DM ergibt 160.000,- DM verbeibende Anschaffungskosten?
Im Eigenheimzulagengesetz habe ich folgenden Paragraphen gefunden. Leider weiß ich nicht, ob sich das auf meinen Fall bezieht:
§ 16 Ertragsteuerliche Behandlung der Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie mindert nicht die steuerlichen Herstellungs- und Anschaffungskosten.
Vielen Dank für Infos
Pucki