Ausbildungskosten aus vergangenen Jahren

  • Ich habe die letzten drei Jahre während meines Studiums einiges an Literatur anschaffen müssen. Da ich in diesen Jahren keine Einkommensteuererklärung gemacht habe, konnte ich diese Aufwendungen steuerlich auch nicht geltend machen. Da ich seit Oktober 2001 nun berufstätig bin, stellt sich mir die Frage, ob es für diesen Fall eine Sonderregelung gibt, die besagt, dass ich auch Ausbildungskosten aus vergangenen Jahren als Werbungskosten steuerlich geltend machen kann. Die Belege über diese Käufe liegen in den meisten Fällen vor.