Hallo,
mein Sohn ist Informatik Student (1. Berufsausbildung).
1. Ist es richtig, dass er folgende Kosten von seinem Ferienjobeinkommen abziehen darf:
- Fahrten von der Wohnung zur Uni und von zu Hause zu seiner Wohnung am Studienort
- Studentenwerksbeitrag, Bücher, Computer
2. Muss man die Belege dafür, wie zum Beispiel Fahrkarten aufheben, denn die sind leider schon weg, oder reicht die Angabe der Kosten, denn was die öff. Verk. kosten ist ja bekannt, das kann der Finanzbeamte ja leicht nachvollziehen.
Danke für eure/ihre Antwort
Gisela