Ausgaben des Kindes

  • Hallo,


    mein Sohn ist Informatik Student (1. Berufsausbildung).
    1. Ist es richtig, dass er folgende Kosten von seinem Ferienjobeinkommen abziehen darf:


    - Fahrten von der Wohnung zur Uni und von zu Hause zu seiner Wohnung am Studienort
    - Studentenwerksbeitrag, Bücher, Computer


    2. Muss man die Belege dafür, wie zum Beispiel Fahrkarten aufheben, denn die sind leider schon weg, oder reicht die Angabe der Kosten, denn was die öff. Verk. kosten ist ja bekannt, das kann der Finanzbeamte ja leicht nachvollziehen.


    Danke für eure/ihre Antwort


    Gisela

  • Hallo,


    kann es sein dass die vorher beschriebenen Ausgaben mir beim Ausbildungsfreibetrag nichts bringen, denn das WISO Programm zeigt beim Ausbildungsfreibetrag 0 an obwohl das Einkommen des Kindes aufgrund der hohen Ausgaben fürs Studium gen Null geht.
    Was stimmt da nicht?


    Gisela

  • Hallo Gisela, Hallo an alle,


    Ich habe ein ähnliches Problem: meine Tochter erhielt Bafög in Höhe von 4105,- DM, hatte Ausbildungsbedingte Kosten in Höhe von 3360,- DM, bleiben anrechenbare 745,- DM. Trotzdem gewährt mir das Programm keinen (vollen!) Ausbildungsfreien Betrag, was ich nicht verstehe.
    Auf der Wiso-Seite: Urteile / BFH Entscheidungen aus 2000 / Kindergeld/Bezüge (2)
    "Bundesfinanzhof
    Urteil vom 14.11.2000
    Aktenzeichen: VI R 62/97"
    Lese ich aber etwas anderes raus! Demnach dürften nur die verbleibenden 745,- DM angerechnet werden, mir stünde dann anteilig der Ausbildungsfreibetrag zu.
    Wäre schön, wenn sich auch andere dieses Urteil anschauen würden und ihr "Urteil" abgeben würden.
    Ich bin gespannt
    mfg Gabriele Blöcker

  • Hallo Gabrielle


    Öffentliche Ausbildungsbeihilfen (Bafög) ermäßigen den Ausbildungsfreibetrag grundsätzlich.
    Es geht nicht an, dass das Kind aus öffentlicher Hand Beihilfen bekommt und nochmals der Ausbildungsfreibetrag gewährt wird. Es wäre ein doppelte Förderung.


    Ciao