Real Splitting

  • Hallo,


    ich bekomme 6000 dm Unterhalt pro Jahr von meinem Mann, im Moment machen wir Realsplitting, aber wäre es nicht besser, er setzt es als außergewöhnliche Belastung ab, denn erhöht sich mein Einkommen nicht und er setzt es trotzdem ab?


    mfg


    Gisela

  • Hallo Gisela


    hier ein Text aus der Hilfe des Sparbuches:
    Beim Abzug der Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung ist der Abzug auf 14.040 DM (ab 2002 7.188 €) pro Jahr oder den anteiligen Betrag für die Anzahl der Monate, in denen Unterhalt gezahlt, wurde begrenzt. Des Weiteren müssen die Einkünfte des Unterhaltsempfängers, wenn Sie den unschädlichen Betrag von 1.200 DM (ab 2002 624 €) übersteigen, in Höhe des übersteigenden Betrags angerechnet werden.


    Da du über eigene Einkünfte verfügst du bei weitem hierüber sind (Annahme) würden sich die Unterhaltszahlungen nicht auswirken.


    Ist dein Ex nicht gesetzlich verpflichtet die Mehr Steuern die du aufgrund deiner Zustimmung zahlst dir zu ersetzen? Erkundige dich mal bei einem Rechtsanwalt hierüber.


    Ciao