Stichtag? Überweisungsdatum, Fälligkeitsdatum der Rechnung , Datum der Leistungserbringung

  • Hallo zusammen,



    ich bin gerade bei der Zusammenstellung der Werbungskosten am Grübeln, welches Datum für den Ansatz der Werbungskosten im jeweiligen Jahr maßgeblich ist. Konkret geht es um folgende Fortbildungskosten für eine länger andauernde nebenberufliche Maßnahme 2008-2010 mit einzelnen Kursabschnitten:



    1) Fortbildungskosten/ Kursgebühren


    Die Gebühren wurden jeweils vor den einzelnen Abschnitten vom Bildungsträger in Rechnung gestellt. Für den Abschnitt im Januar 2010 war die Rechnung direkt Anfang Januar fällig, wurde von mir aber noch im Dezember 2009 überwiesen. Der Kurs findet im Januar/ Februar 2010 statt. Werbungskosten für 2009 oder 2010?



    2) Reisekosten


    Um zum Kurs im Januar 2010 zu kommen, habe ich bereits im Dezember 2009 einen Flug gebucht und bezahlt. Gleiche Frage hier, sind das Werbungskosten in 2009, obwohl der Kurs erst in 2010 stattfindet?



    Vielen Dank im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Wie immer: § 11 EStG gilt (Zufluss- Abflussprinzip)


    Zu beachten: voraussichtliche Erstattungen Dritter (z.B. Arbeitgeber) sind gegenzurechnen, auch wenn sie erst im Folgejahr geleistet werden

  • Vielen Dank erstmal für die schnelle und hilfreiche Antwort.



    Eine Rückfrage noch. Wie sieht es denn aus, wenn der Flug zwar 2009 per Kreditkarte gebucht und auch das Ticket entsprechend in 2009 ausgestellt wurde, aber die Kreditkartenabrechnung und damit die Belastung auf dem Konto erst in 2010 erfolgt ist? Müssten ja nach dem Abflussprinzip dann Werbekosten 2010 sein?

    • Offizieller Beitrag

    Wie sieht es denn aus, wenn der Flug zwar 2009 per Kreditkarte gebucht und auch das Ticket entsprechend in 2009 ausgestellt wurde, aber die Kreditkartenabrechnung und damit die Belastung auf dem Konto erst in 2010 erfolgt ist? Müssten ja nach dem Abflussprinzip dann Werbekosten 2010 sein?

    Nein. Die Zahlung ist erfolgt mit Verbuchung auf dem Kreditkartenkonto.